Vorwort
Die Ursachen, welche im Jahre 1907 ein Anwachsen des für die deutsche Kolonialgesetzgebung in Betracht kommenden Materials zur Folge hatten, haben auch im Jahre 1908 fortgewirkt. Von den neuen Verordnungen usw. entfallen wiederum die meisten auf solche Rechtsmaterien, in denen die wirtschaftliche Aufwärtsbewegung der Schutzgebiete am unmittelbarsten ihren Einfluß äußert, so namentlich auf das Eisenbahn- und sonstige Verkehrswesen sowie die Zoll- und Steuerverwaltung. An die betreffenden für die afrikanischen und Südsee- Schutzgebiete erlassenen Vorschriften — in denen u. a. auch die Diamantfunde in Südwestafrika in die Erscheinung treten — reihen sich für das Kiautschou- Gebiet die zur Regelung des Warenverkehrs im Hafen und Lagerhausbetriebes erlassenen Bestimmungen. Eine lebhaftere gesetzgeberische Tätigkeit macht sich ferner diesmal auf dem Gebiete der Rechtspflege bemerkbar. So haben, was die afrikanischen und Südsee-Schutzgebiete anlangt, die Vorschriften über die Gerichtsbarkeit über Nichteingeborene wesentliche Abänderungen erfahren, durch eine Kaiserliche Verordnung vom 3. Juni 1908 ist die Grundlage für eine Neuregelung der Eingeborenen-Rechtspflege daselbst geschaffen worden, und es ist für sie das Standesamtswesen in umfassender Weise neu geordnet worden. Für das Kiautschou-Gebiet sind die Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hervorzuheben.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß der vorliegende Band auch einen Neudruck der organisatorischen Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen (Schutztruppenordnung) bringt. Die letzteren haben durch die seither, namentlich aber durch die im August 1908 erschienenen Deckblätter so wesentliche Veränderungen erfahren, daß es erwünscht erschien, sie — abgesehen von einigen unverändert gebliebenen oder die Öffentlichkeit weniger interessierenden Anlagen — in der jetzt geltenden Fassung nochmals vollständig wiederzugeben.