51 —
betrachtet und mit Zuchthaus bis zu sechs Monaten bestraft. Um den Pflanzer vor Schaden zu bewahren, ist bestimmt, dass der Kuli die Zeit, die er aus irgend einem Grunde im Gefängnis verbracht hat, über die fünf Jahre Arbeitsverpflichtung hinaus nachdienen muss.
In der Frage des Beschwerderechtes hat man in Fidschi einen anderen Standpunkt eingenommen als in Samoa. Der Inder darf ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers die Pflanzung verlassen, um sich bei einem Regierungsbeamten über seinen Prinzipal zu beschweren. Nur das gemeinsame Verlassen der Plantage ist strafbar. Die Gesetzgebung von Fidschi entspricht also der französischen Kolonialpraxis, die dem Arbeiter volle Freiheit einräumt, die Pflanzung zur Beschwerdeerhebung zu verlassen. 1 )
Alle sechs Monate wird der Inder ärztlich untersucht. Der Distriktsarzt kann anordnen, dass der Kuli 3 / 4 oder halbe Arbeitsleistung zu verrichten hat. Der Lohn wird entsprechend herabgesetzt.
Verlässt der Arbeiter die Pflanzung auch nur für kurze Zeit, so hat der Arbeitgeber ihm wie in Samoa einen Pass auszustellen. Ueber dreissig Tage darf der Inder auch nicht mit Erlaubnis des Pflanzers von der Pflanzung abwesend sein.
Dem Pflanzungsleiter liegt auch die Fürsorge für die Waisen ob, bis der Einwanderungskommissar sie ihm abnimmt.
Zur kritischen Würdigung der Indergesetzgebung Fidschi’s sagt Karl Fricke (a. a. 0. S. 456), dass man sich bemühe, „die Interessen der Arbeitgeber mit denen der Arbeitnehmer auszugleichen. Die ersteren haben human zu sein, während den letzteren die Pflichten genau vorgeschrieben sind. Während der fünf Jahre, die die Inder ihr Kontrakt zu arbeiten verpflichtet, müssen sie sich der Rechte eines freien Mannes zum Teil begeben. Disziplin, Unterwerfung, Arbeitswilligkeit werden erwartet und bei Nichteinhaltung schwer bestraft.“
Schluss.
In den Tropen sind die Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft naturgemäss andere als in der gemässigten Zone. Das Wohnungs-, Kleidungs- und Nahrungsbedürfnis wird dort durch die tropischen Einflüsse bestimmt und
’) G-irault, Principes Bd. IT, S. 461.