Deutsche Kolonialgesellschaft.
Präsident: Herzog Johann Albreoht zu Mecklenburg, Braunsoh-weig und
"Wiligrad.
Geschäftsführender Vizepräsident: KaiserL Botschafter a. D. Wirkl. Geheimer Rat Dr. von Holleben, Berlin. Stellvertretende Präsidenten: Graf von
Arnim-Muskau, Muskau und Berlin; Kontre-Admiral z. D., Strauch, Friedenau. Geh. Regierungsrat Prof. Dr. P a a s o h e, Sohlaohtensee bei Berlin; Präsident des Oberverwaltungsgerichts Wirkl. Geh. Rat Dr. von Bitter, Charlottenburg.
Schon lauge vor der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches hatten weitblickende deutsche Fürsten und patriotische Männer den Erwerb von Kolonien als ein Ziel nationaler Politik ins Auge gefasst. Auch die Frankfurter Nationalversammlung des Jahres 1848 hatte bereits die Frage der Erwerbung kolonialen Besitzes in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen und in dem von ihr ausge- arbeitelen Verfassungsentwurfe berücksichtigt. Aber die Kraft zur Verwirklichung dieses Wunsches fand Deutschland erst, nachdem es die Einigung im Innern und eine gebührende Macht gegen außen auf den französischen Schlachtfeldern sich erkämpft hatte. Dem überlegenen Einfluß, den Kaiser Wilhelm I. und sein großer Kanzler auf die Weltpolitik ausübten, verdanken wir es, daß Deutschland im Jahre 1884 in zwei Weltteilen von wertvollen Gebieten Besitz nahm.
Bereits vor dem Jahre 1884 bestanden in mehreren Städten Deutschlands private Vereine und Gesellschaften, die koloniale Zwecke verfolgten, darunter insbesondere der am 6. Dezember 1882 gegründete Deutsche Kolonialverein. Diese Vereine waren nicht bloß bemüht, das Verständnis für die kolonialen Aufgaben des deutschen Volkes zu fördern, sondern ihr Bestreben ging u. a. auch dahin, die Auswanderungsfrage in nationalem Sinne zu beeinflussen, und der sich immer bedrohlicher gestaltenden Erstarkung anderer Nationalitäten auf Kosten deutschen Kapitals und deutscher Arbeit im Weltverkehr entgegenzuwirken.
Der Besitz eigener Kolonien legte den mit Kolonialpolitik sich beschäftigenden Gesellschaften naturgemäß die Verpflichtung auf, ihre Bestrebungen auf die deutschen Kolonien, auf deren Erforschung und wirtschaftliche Erschließung auszudehnen. Am 28. März 1884 erfolgte die Gründung der Gesellschaft für deutsche Kolonisation in Berlin.
Durch die von dem Deutschen Kolonialverein und der Gesellschaft für deutsche Kolonisation auf ihren Hauptversammlungen am 19. Dezember 1887 gefassten Beschlüsse fand eine Verschmelzung beider statt. Aus dieser Verschmelzung entstand die Deutsche Kolonialgesellschaft.
Erster Präsident dieser Gesellschaft war Seine Durchlaucht Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, der jetzt noch als Ehrenpräsident in enger Fühlung mit der Gesellschaft steht. Sein Nachfolger in der Stelle des Präsidenten ist Seine Hoheit der Herzog Johann Albre cht zu Meckionburg seit 15. Januar 1895.
Gegenwärtig besteht die Deutsche Kolonialgesellschaft aus 419 Zwnig- vereinen (Abteilungen), und zwar 395 in Deutschland, 24 außerhalb Deutschlands (Alexandria, Antwerpen, Bismarckarchipel, Daressalam, Finschhafen, Grootfontein-Otavi, Jabassi, Jaluit, Japan, Kaiser - Wilhelmsland, Karibib, Otjimbingue, London, Mailand, Muansa, Neu-Mecklenburg-Nord, Palermo, Paris, Ponape, Rom, Swakopmund, Togo, Tsingtau, Windhuk und Zentralafrikanische Abteilung) und 170 Ortsgruppen. Sie zählt über 39000 Mitglieder.
Die Deutsche Kolonialgesellschaft bezweckt, im Dienste des Vaterlandes die Erkenntnis von der Notwendigkeit deutscher Kolonien zum Gemeingut des deutschen Volkes zu machen.
Sie stellt sich zur Aufgabe die Pflege und Förderung des vorhandenen deutschen Kolonialbesitzes in organisatorischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Beziehung wie auch die Klärung und öffentliche Vertretung aller sonstigen kolonialen und überseeischen Interessen der deutschen Nation.
Unter Ablehnung jeder Stellungnahme zu parteipolitischen Fragen ist die Deutsche Kolonialgesellschaft bestrebt, alle Parteien im Deutschen Reiche für die deutschkoloniale Sache zu gewinnen und insbesondere in Zeiten wichtiger Entscheidungen in solchem Sinne zu wirken.
Entsprechend den durch die dargestellte geschichtliche Entwickelung ge- gegebenen Zweckbestimmungen ist die Tätigkeit der Gesellschaft einesteils eine werbende, insofern sie das Verständnis und Interesse für die kolonialen Aufgaben des deutschen Volks anregen und fördern will, andernteils eine der praktischen Arbeit zugewandte. Werbend wirkt die Gesellschaft
1. durch die von ihr herausgegebene, wöchentlich erscheinende „Deutsche Kolonialzeitung“ die allen Mitgliedern kostenfrei zugestellt wird.
Die Deutsche Kolonialzeitung, die für die große Menge der Gebildeten geschrieben ist, bringt in möglichst engem Ansohluß an die Tagesereignisse kurze, auf klärende Artikel, die innerhalb von je 14 Tagen das gesamte Gebiet der deutschen Kolonialbetätigung berücksichtigen, führt Land und Leute des überseeischen Deutschland in Bildern vor, berichtet über die Arbeiten der Gesellschaft, nimmt zu allen wichtigen kolonialen Fragen in knappen Aufsätzen Stellung und ist bemüht, in die koloniale Bewegung Deutschlands führend einzugreifen ;
2. durch die von ihr in jährlich 12 Heften herausgegebene „Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und Kolonialwirtschaft“, welche die Mitglieder zum Selbstkostenpreise erhalten;