2. Anhang
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Das Jahr 1697 hatte für den Oberpräsidenten Eberhard von Danckelman einen traurigen Ausgang genommen. War doch er, der allmächtige Minister, am 4. Dezember mit einer Pension von 6000 Thlr. entlassen, am 12. aus Berlin verwiesen und am 20. nach Spandau zur Haft gebracht worden? Zu den Vergehen, welche ihm zur Last gelegt wurden, zählten nach dem im Februar des folgenden Jahres verfaßten „oxtraotus statns eausas 6t Aravaminuni": (Nr. 23) Interesse des von Danckelman beim Havelbergischen Holzhandel, (Nr. 24) der Schaden, so S. Chf. Dl. aus der Marine gekommen, und (Nr. 25) Münzwesen und der Schaden davon. Diese drei Anklageartikel bildeten zugleich den Ausgangspunkt für eine Untersuchung gegen den Generaldirektor Rauke. Noch bevor es zur förmlichen Einleitung einer solchen kam, mochte er geahnt haben, daß er das Schicksal seines Gönners würde theilen müssen. In einem Briefe an den Bewindhaber de Goher vom 7./17. Dezember 1697 ^ klagt er über die Unbeständigkeit der weltlichen und höfischen Sachen mit dem Hinzufügen, daß er entschlossen sei, seinen Abschied zu nehmen, falls er keine Hoffnung sehe „zu vollkommenen Naintieu und zur Wiedererhaltung der Freundschaft derjenigen, die das meiste Vermögen hätten." Es ging das Gerücht um, daß er den Kurfürsten durch Erschleichung eines dem Staate schädlichen Holzmonopols benachtheiligt; er eilte sich durch den Nachweis des Gegentheils zu verwahren und um fernere Protektion zu bitten? Desgleichen kam er auf die Kunde, daß
* Breßlau, a. a. O., S. 42 ff.; Breysig, a. a. O., S. 37ff.; Droysen, Geschichte IV. 1. S. 118. — Die Entlassunasurkunde s. bei Klaproth, a. a. O., S. 378.
2 U. 49. U. VIII.
^ Raute an den Kurfürsten, ä. ä. Berlin, den 15. Dezember 1697. R. 65. 20. — Das im Texte erwähnte Gerücht hatte vermuthlich seinen Grund in den beiden, für die — zur Untersuchung der Domänen-, Hof- und Kammeretats verordneten — Kommissarien erlassenen Instruktionen, welche die Anweisung enthielten, „wegen aller und jeder Kassen, wie die Namen haben" die Rechnungen abzufordern, zu prüfen und darüber zu be-