4. Kapitel. H 1. Auf der Goldküste.
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4. Kapitel.
Die Kolonien?
8 i.
Auf -er Gol-Knste.
a. Das Kotonialgebirt und sein militärischer Schuh.
In den siebziger Jahren des 17. Jahrhunderts betrachteten sich die Holländer als die Herren der Goldküste, obschon sie keineswegs die Einzigen waren, welche dort befestigte Niederlassungen hatten. Sie besaßen aber die Hauptpunkte; so beherrschten sie die volkreiche und kommerziell bedeutendste Landschaft Axim, die sich etwa sechs Meilen lang vom Ankober über das Kap der drei Spitzen hinweg bis zum Dorfe Bussua, eine Meile westlich von dem gleichfalls holländischen Fort Boutry erstreckte, von der Festung Axim aus, die sie im Jahre 1642 den Portugiesen abgenommen hatten? Ihre Herrschaft über die Eingeborenen war keine milde zu nennen, und daraus erklärt sich zumeist, warum es dem Kapitän Blonck gelungen war, mit drei Häuptlingen einer zwischen Axim und dem Kap der drei Spitzen gelegenen Ortschaft, also in unmittelbarer Nahe einer holländischen Festung, im Mai 1681 einen vorläufigen Vertrags abzuschließen, wonach diese versprachen, sich in Zukunft unter brandenburgischen Schutz zu begeben und den Handel von Axim nach dem neu anzulegenden Orte zu ziehen. Die Ausgabe der im darauf folgenden Jahre dorthin abgesandten Gröben'schen Expedition war es,
* Kolonien im rechtlichen Sinne waren nur die brandenburgischen Niederlassungen auf der Goldküste und in Nrguin, nicht aber in St. Thomas. (Vgl. von Stengel, a. a. O., S. 8 ff.) Die Darstellung befaßt sich daher auch bloß mit den afrikanischen Besitzungen. Dasjenige, was über St. Thomas zu sagen war, ist im vorigen Kapitel mitgetheilt.
^ Bosman, 1. o., p. 219. Auf der Goldküste unterschied man damals vom Ankober bis Ponni elf Länder: Axim, Anta, Adam, Jabi, Commani, Fetu, Saboe, Fantin, Acrou, Agonna und Aquamboe, jedes mit einem oder mehreren Dörfern; sieben dieser Länder waren Königreiche, die anderen Republiken. — S. auch Smith, 1. o., x. 232.
» Urk. Th. II, Nr. 51a n. b.