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Die Grundlagen des Verordnungsrechts in den deutschen Schutzgebieten / von Werner Stahl
Entstehung
Seite
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I. Einleitung.

Die Schutzgewalt als allgemeine Grundlage des Verordnungs­rechts.

Nachdem das Deutsche Reich vom Jahre 1884 ab in Afrika 1 ) und der Südsee umfangreiche koloniale Erwer­bungen gemacht hatte, entstand die Frage, in welcher Form die Staatshoheit des Mutterlandes in den neu erworbenen Gebieten zur Geltung zu bringen sei. Dass nicht so ver­fahren werden konnte, wie bei der Angliederung von El- sass-Lothringen, wo die Gesetze des Deutschen Reiches in ihrem vollen Umfange zur Einführung gelangten, lag bei dem gänzlich verschiedenen Kulturzustand der neu er­worbenen Länder auf der Hand. Auch hatte die Politik des Fürsten Bismarck zum Ziele, 2 ) die Kolonien nur in ein loses Verhältnis zum Mutterlande zu bringen und die Oberhoheit des Reiches nur in der Form derSchutz­

gewalt 3 ) zuzulassen. Träger der Schutzgewalt war bis zum Erlasse des alten Schutzgebietsgesetzes von 1886 der Träger der Souveränität im Reiche, nämlich die Gesamt­heit der verbündeten Regierungen in ihrer Repräsentation

L ) Die ersten Anfänge aktiver deutscher Kolonialpolitik geschahen im heutigen Deutsch-Südwest-Afrika. Vgl. hierüber Külz, Deutsch- Südwest-Afrika im 25. Jahre der Schutzherrschaft, S. 10 ff.

2 ) Vgl. Bismarcks Programm in der Reichstagsrede vom 24. März

1885. Drucks, d. Reichstages, 6. Legislaturperiode Session I, 1884

bis 1885, Bd. III S. 1501.

3 ) Schutzgewalt ist heute nach der herrschenden Meinung iden­

tisch mit Staatsgewalt. Vgl. hierüber Gareis, Kolonialrecht S. 7; Laband Bd. II S. 279; Köbner, Einführung in die Kolonialpolitik S. 119; derselbe in Elsters Wörterbuch der Volkswirtschaft S. 106 und in v. Holtzendorff-Köhlers Enzyklopädie S. 1082; v. Stengel inRechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete S. 38; Zorn, Staatsrecht Bd. 1 S. 573; Backhaus S. 8; v. Poser S. 36;

v. Hoffmann, Einführung in das Kolonialrecht, S. 10 definiert SchVitzgewalt als die in einem deutschen Schutzgebiet aus-