Teil eines Werkes 
Bd. 9, Text (1906) Das Deutsche Njassa- und Ruwuma-Gebiet : Land und Leute; nebst Bemerkungen über die Schire-Länder
Entstehung
Seite
394
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KAPITEL VI.

Konde -Küste.

Das deutsche Njassa-Ost- Gestade

Der Njassa und die deutschen Njassa-Gestade.

(Hierzu Atlas Tb. 7379.)

Von den Gestaden des Njassa-Sees gehört die nördliche Hälfte des Ostufers und ein kleines Stück des nördlichsten Westufers zum deutschen Gebiet; das ganze übrige Westufer und ebenso die Südspitze des Sees ist britisches Terri­torium, während die Südhälfte des Ostufers nominell portugiesischer Besitz ist.

Der deutsche Anteil des Westufers, die flache, sandige resp. sumpfige Küste des Konde-Landes, die sich von dem deutsch-englischen Grenzfluss Ssongwe bis zum Fusse des Livingstone-Gebirges hinzieht, wurde bereits im vorigen Abschnitt besprochen.*)

Einen völlig andern Charakter trägt jedoch der östliche Teil des deutschen Njassa-Ufers, der von der Nordspitze des Sees bis zu 11 0 34,5' südl.Br.**) reicht, wo das portugiesische Gebiet beginnt. Die nördliche Hälfte dieses Uferabschnittes ist wieder von der südlich des Ruhuhu-Flusses gelegenen so verschieden, dass es zweckmässig ist, beide gesondert zu betrachten.

Ich beginne, mich eng an Bornhardts 3 ) Ausführungen anlehnend,***) mit der nördlichen Hälfte, die also vom Nordende des Sees bis zur Ruhuhu-Mündung, oder

*) Nach Drucklegung des Kpt. V erhielt ich erst Kenntnis von einem Aufsatz, in dem Prager 1 ) auch über Dünen-Bildung am Ufer des Konde-Landes spricht: ohne näher darauf einzugehen und auf Seite 270 und 271 verweisend, lasse ich die betreffende Notiz im Wortlaut folgen: »Wie die von mir mit Sorgfalt aufgenommene Karte zeigt, erheben sich die Sanddünen, ein Schutzwall für die dahinter tiefliegenden Ebenen, erst in der eigentlichen Wissmannsbai, aber so hoch, dass sie vom Mastkorb des Dampfers ,Hermann von Wissmann 1 aus nicht zu überblicken waren; nur die Dächer der in grünen Bananenhainen zerstreut liegenden Häuser und Hütten und die Kronen ge­waltiger uralter Baobabbäume waren zu unterscheiden.«

**) Die Grenze, die durch die geograph. Breite der Einmündungsstclle des Mssindjc-Flusses in den Kuwuma bestimmt wird, 2 ) liegt nach neueren Feststellungen südlicher als das bisher als Grenze angenommene »Grenzkap«. (Vergl. Seite 39S Anm. *)

***) Bornhardt hat auch die ganze Küstenstrecke vom Ruhuhu bis zur Bamba-Buclit durchstreift, während ich hier nur die wenigen Orte besuchte, an denen der Dampfer Feuerholz zu nehmen pflegt. Was ich daher über diesen südlichen Küstenabschnitt bringen kann, ist mit Ausnahme der ethno­logischen Beobachtungen lediglich ein Auszug aus dem, was Bornhardt darüber schreibt. Die Gegend von Wiedhafen kenne ich aus eigener Anschauung und ebenso die Strecke zwischen Wiedhafen und dem Nordende des Sees, da ich im Ruderboot von Wiedhafen bis Langenburg gefahren bin.

) 32 . S. 196; 2 ) 4 a; 3 ) 14 , S. 106133, 43944°.