KAPITEL III.
Ungoni.
(Hierzu Atlus TI). 30—37).
Ungoni ist ein verhältnismässig kleines Land; es umfasst ungefähr das Grenzen von Gebiet zwischen dem 35 0 und 36° ö. L. und dem io° und 11 0 s. Br. An Un £° ni -
den Njassa reicht es nicht heran, wenn sich auch vor dem Eingreifen der deutschen Regierung der Einfluss der Wangoni bis dorthin geltend machte.
Im Osten bis nach Massassi hin und im Süden bis zu den ersten Wahjao- Niederlassungen am Ruwuma wird Ungoni von einen breiten Gürtel menschenleerer Wildnis umgeben; denn was einst dort gewohnt hat, ist durch die Wangoni vertrieben oder vernichtet.*)
Im Norden, gegen das Gebiet des verstorbenen Wabena-Sultans Sagga- maganga, bildet ein schwer passierbares und wenig bewohntes Bergland die V ölkerscheide.**)
Ungoni ist ein flachwelliges, etwa 1000 m über dem Meeresspiegel gelegenes Lamlscliafts- Plateauland, dem eine Anzahl von 100—500 m hohen, meist völlig von einander Charakter, getrennten Bergrücken in unregelmässiger Verteilung aufgesetzt sind 1 ) (Tb. 30 a).
Die Bergzüge haben meist flach gerundete Formen, stellenweise erinnert die _
Gegend aber auch an die Inselberg-Landschaft von Massassi und Madjedje, wenn auch die Formen der Bergmassen nicht so wildphantastisch und das Zwischengelände nicht ganz so eben ist, wie dort. 2 ) In manchen Abschnitten Ungonis fehlen jedoch die Berge und Hügel, und das Land ist völlig eben.
Entwässert wird Ungoni nach Süden durch den Ruwuma (der dort in der Flüsse. Nähe der Station Ssongea auf den Matogoro-Bergen entspringt; Tb. 30a), nach
*) Derartige »Grenzporisc, eine ungemein wirksame Völkersclieide, finden wir auch anderwärts (Grenzporis.) zwischen dem Gebiete zweier Stämme, da ja naturgemäss die Grenzdistrikte am meisten unter feindlichen Einfällen zu leiden haben. Merkwürdigerweise wissen aber die Eingeborenen oft mitten in einer solchen Wildnis genau anzugeben, wo das Gebiet des einen und des andern Stammes nominell beginnt.
**) Einige Wabena-Ansiedlungen finden wir allerdings auch schon im nördlichen Teile des Schabruma-Gebietes.
*) 36 , S. 53, 54, 439, 21 , S. 103; 2 ) 30 , S. 54.