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Einführung in die Kolonialpolitik / von Otto Köbner
Entstehung
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ruhen die noch jetzt in dem Wortlaut der Gesetze und Verordnungen und im sonstigen Sprachgebrauch üblichen AusdrückeSchutzgebiet" undSchutzgewal t". Im Laufe der oben gekennzeichneten Ent­wicklung aber hat sich der ursprünglich engere Inhalt derSchutzgewalt" zugleich erweitert und vertieft und zu dem einer vollen Staats­gewalt im Sinne des modernen Staatsrechts konsoli­diert; dieSchutzgebiete" sind heute nichts anderes als Kolonien im strengsten Sinne des Wortes.

2. Die innere Entwickelung der Kolonialpolitik auf der passiven Seite: Verhältnis der kolonisierenden Macht zu der eingeborenen Bevölkerung.

Zur Literatur des Eingeborenenproblems kommen naturgemäß fast die gesamten Werke allgemein kolonialpolitischen Inhalts in Betracht, vgl. die Lit.-Angaben zu Abschnitt I u. a. insbesondere die daselbst genannten Schriften von Girault, de Lanessan und Zimmermann (Kolonialpolitik, Kap. XV). Derselbe, Das Eingeborenenproblem in den Blättern für ver­gleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, 1906. Vielfache Mate­rialien enthalten die Verhandlungen des ersten und zweiten Deut sehen Ko­lonialkongresses 1002 und 1905. La Main-d'oeuvre aux Cclonies. Do- cuments officiels sur le contrat de travail et le louage d'ouvrage aux Colonies, herausg. vom Institut Colonial International. (Bibliotheque Colo- niale Internationale, Ire Serie.) Fragen der Eingeborenenpolitik sind vielfach in Verbindung mit der kolonialen Landpolitik behandelt; über den engen Zusammenhang beider Gegenstände siehe die Ausführungen des folgen­den Textes sowie Abschn. V, 2; die daselbst angeführte Literatur kommt dem­gemäß auch für den vorliegenden Abschnitt in Betracht. Auch die kolo­nialrechtliche Literatur (s. zu Abschn. IV, 1) ist hier heranzuziehen, vgl. insbesondere die daselbst genannten Schriften v. S t e n g e l's und Köbner's.

Ferner: v. Stengel, Strafrechtspflege über die Eingeborenen in deutschen Schutzgebieten, Deutsche Juristenzeitung 1898. K ö b n e r , Die Rechtsstellung der deutschen Kolonialbevölkerung in den Mitteilungen der Internationalen Ver­einigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, 1903.

H. Hesse, Die Schutzvertäge in Südwestafrika. Ein Beitrag zur rechtsge­schichtlichen Entwicklung des Schutzgebietes, 1905. In Betracht kommt weiterhin die Literatur der vergle ichenden Rechtswissenschaft (ethnologischen Jurisprudenz), soweit sie sich mit den Stammesrechten der Ein­geborenenbevölkerung der Kolonien befaßt. Diese wissenschaftliche Disziplin, die für Deutschland von Post (f) begründet ist, ist neuerdings in erfreulichem Aufschwung begriffen; siehe insbesondere die Veröffentlichungen in derZeit-