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Der High Court bleibt zuständig in allen anderen nicht vor die Magistrate gehörigen Sachen. Ausdrücklich sind den Magistraten entzogen treason, murder, rape, forgery und perjury sowie alle Verbrechen, die mit Zuchthaus von 7 Jahren und mehr bedroht sind. Die Aburteilung der letzten Fälle kann der High Court indes durch schriftliche Verfügung den Magistraten übertragen, wenn er nach Eröffnung der Verhandlung zu der Überzeugung kommt, daß für die Straftat die Strafbefugnis des Magistrats ausreicht (§21 III).
Der High Court soll bestehen aus dem Commissioner und einem judge, die gemeinsam oder jeder einzeln für sich als High Court sitzen können. Der judge wird durch die Krone ernannt und soll die Befähigung zum Richteramte in England besitzen. Bis zum Jahre 1904 bestand der High Court nur aus dem Commissioner; judge des High Court ist seit dem Jahre 1904 ex officio der Assistent judge des Britischen Supreme Court in Schanghai.
In Wirklichkeit ist der High Court seit seinem Bestehen äußerst selten in die Erscheinung getreten; der judge hat nur 3—4 mal mitgewirkt bei Aburteilung von Mordfällen, während der Commissioner allein als High Court einige Male Verbrechen abgeurteilt hat, die mit Zuchthaus von 7 Jahren und mehr bedroht sind. Tatsächlich wird die Strafgerichtsbarkeit ausgeübt kraft Delegation des High Court (vgl. § 18 0. i. C.) durch die Magistrate.
Zweiteinstanz, Beruf ungsinstanz gegen die Urteile der Magistrate ist der High Court (Commissioner oder judge), doch ist die Berufung nur zulässig, wenn die vom Magistrate verhängte Strafe 100 $ oder 3 Monate Gefängnis übersteigt.
Dritte Instanz, d.h. Revisionsinstanz, ist in Besetzung von zwei gelehrten Bichtern der Supreme Court in Hongkong gegen Urteile:
a) die der High Court oder kraft seiner Delegation der Magistrate in erster Instanz gefällt hat,
b) gegen Urteile des High Court als Berufungsinstanz gegen die Urteile der Magistrate.