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Die Pachtgebiete in China : Die Organisation ihrer Verwaltung und Rechtspflege / von Friedrich Wilchelm Mohr
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250 Dollar (mexikanisch) nicht übersteigt, in Strafsachen für Gefängnisstrafe bis zu 3 Monaten, Geldstrafen bis 500 Dollar, Prügelstrafe und Ausweisung. Auf diese Strafen kann einzeln oder in Verbindung miteinander erkannt werden.

Erste Instanz ist ferner das Kaiserliche Gericht von Kiautschou in allen nicht zur Zuständigkeit der Bezirksämter gehörigen Straf- und Zivilsachen.

Zweite und Berufungsinstanz ist der Kaiserliche Oberrichter, allerdings nur gegen die Urteile der Bezirksämter, in Zivilsachen, wenn der Streitgegenstand 150 Dollar übersteigt, in Strafsachen, wenn höhere Strafen als 6 Wochen Gefängnis oder 250 Dollar ausgesprochen sind.

Eine Berufung ist dagegen in keinem Fall gegeben gegen die Urteile des Kaiserlichen Gerichts.

StrafbefugnisdesPolizeiamts. Neben den Bezirks­ämtern und dem Gericht steht dem Polizeichef eine beschränkte Strafbefugnis dahin zu, daß er gegen Chinesen bei Übertretungen und Zuwiderhandlungen gegen Verordnungen des Gouverneurs im Falle, daß die Schuld zweifellos erwiesen ist, eine sofort zu vollstreckende Strafe bis zu 10 Dollar oder bis zu 25 Hieben verhängen kann (§ 5 der Verordn. betr. Polizeiwesen v. 14. 6. 1900; Mohr S. 105).

Qrtlich zuständig sind das Kaiserliche Gericht und der Oberrichter für das ganze Schutzgebiet, das Bezirksamt Tsingtau für den dem Polizeiamt unterstellten Verwaltungsbezirk (s. Lokalverwaltung), das Bezirksamt Litsun für das ihm unter­stehende Landgebiet.

Das japanische Kuantung-Gebiet.

A. Verwaltung.

Entwicklung. Die Verwaltung des gesamten von den Russen 1904/05 erörterten Kuantung-Pachtgebiets, oder wie es in englischer Sprache bezeichnet wird,the leased territory of Kuantung Province" lag, solange die militärischen Operationen andauerten, in den Händen der Militärverwaltung. Besondere Bestimmungen waren nicht gegeben. Im Januar 1905 wurde