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Die Pachtgebiete in China : Die Organisation ihrer Verwaltung und Rechtspflege / von Friedrich Wilchelm Mohr
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such von auswärts, jede Abreise von Familiengiiedern, alle auf­tauchenden Gerüchte, alle verdächtigen Handlungen anderer, die er wahrnimmt, alle strafbaren Handlungen, ansteckende Krank­heiten, das Auftauchen von Räubern, ferner hat er für Reinlich­keit zu sorgen innerhalb seines Gehöfts. Der Gemeinschafts­vorsteher hat an seiner Tür ein Schild, auf dem sämtliche Familien seiner Gemeinschaft und deren Kopfzahl sowie die Namen des Ortsverbandes und des Bezirks angegeben sind. Er hat die Gemeinschaftsvorstände zu überwachen, für den Schutz und die Instandhaltung der Brücken und Straßen zu sorgen, auf etwaige Aufforstungen zu achten und alle an ihn gehenden Meldungen weiterzugeben an den Verbandsvorsteher. Diese haben monatlich mindestens zweimal auf den Polizeistationen zu erscheinen und Be­richt zu erstatten. Den Bezirksvorstehern liegt die Überwachung der unteren Organe ob, er hat die Verteilung von Ladungen und Bekanntmachungen zu besorgen, die Einziehung der Steuern zu überwachen, die Durchführung amtlicher Maßnahmen zu unter­stützen und einmal monatlich auf der Polizeistation Bericht zu erstatten. Alle diese Posten sind ehrenamtlich, bare Auslagen werden ersetzt und aufgebracht durch eine Umlage von den Familienältesten nach einem von der Verwaltung festzusetzenden Modus. Nachlässigkeit und Pflichtvergessenheit wird mit Geld­strafen bis zu 50 Dollar bestraft. Insgesamt umfaßt dieses Meldesystem 2287 Gemeinschaftsvorstände, 333 Verbandsvorsteher und 56 Bezirksvorsteher, deren Meldungen über die 56 Polizei­stationen den Verwaltungsämtern regelmäßig zugehen.

B. Rechtspflege.

I. Entwicklung. Während der militärischen Operationen und der zunächst nachfolgenden rein militärischen Verwaltung war im August 1905 ein Militärgerichtshof mit einer ausgedehnten Zuständigkeit eingerichtet worden, während die wenigen nicht vor ihn gehörenden Strafsachen sowie die Zivilprozesse von einem dem Gouverneur beigegebenen Zivilbeamten und einem von diesem eingesetzten Justizkomitee erledigt wurden.

Im Juli 1906 wurde hierin eine grundlegende Änderung ge-