L. Einzelne Theile. I>) Zwevte Abth. l^r. 15. 807
wie man zu derselben Zeit, wo gewisse Bestimmungen ebenfalls ausgeschrieben wurden, eine lediglich auf dieselben verweisende Notiz als abgesonderten Satz hätte aufftellen können.
v) Dritte Abtheilung. „Statuten."
a) Zur äußern Geschichte derselben.
Diese Abtheilung enthalt 30 Gesetze, welche vorzugsweise „Statuten" genannt werden. Dieser ausgezeichnete Namen, auch die Abgesondertheit von den Ordelen sind Gründe für das höhere Alter dieser Abtheilung, als geschriebenen Rechts, und der Inhalt kann diese Bermuthung nur unterstützen. Die Abtheilung enthalt die verschiedenartigsten Bestimmungen, deren größter Lheil aber in der Beziehung auf die öffentliche Verwaltung, insbesondere auf die Beschränkung des Verkehrs aus polizeylichen Gründen sich vereinigen. Solche Gesetze sind nun aber durchaus positive, aus tcmporairen und localen Verhältnissen hervorgegangene und durch sie bedingte Normen, welche daher mit denselben sich ändern, und nur durch schriftliche Fixirung in Wirksamkeit erhalten werden können. Sie entstehen sobald der Verkehr sich nur einigermaßen erweitert, sobald eine aufsehende Gewalt in der Beschränkung der Freyheit des Einzelnen aus Gründen des allgemeinen Wohls ihre dringendste Aufgabe findet. Gesetze dieser Art,