Kapitel II.
Einrichtungen und Zustände.
Betrachten wir nun die Zustände etwas genauer, in denen sich die Schule in den ersten zweiundeinhalb Jahrhunderten ihres Bestehens befand.
Drei Faktoren sind es, die, wie damals, so noch heute einer Schule ihren besonderen Charakter verleihen: die Behörde, die sie regiert, die Lehrer, die an ihr unterrichten und die Schüler, die in ihr lernen.
Soweit wie man die Geschichte der Anstalt verfolgen kann, findet man stets an ihrer Spitze zwei Scholarchen. In späterer Zeit sind dies der jüngste Bürgermeister und einer der Ratsherren, im 16. Jahrhundert auch Kaufleute, so der erste von allen Lüder Hals sowie H ave mann und St e ding (1560), .die erst nachher Ratsherren wurden. Lin reitender Diener unter dem Titel Schulvogt stand dabei zu ihrer Verfügung. Ihnen oblag die ganze Oberleitung der Schule; die Neuberufung von Lehrern, die Aenderung des Lehrplans, die Aufsicht über die Lehrer, die Uelferwaclnmg der Prüfungen, die baulichen Veränderungen, die Verwaltung der Hinkünfte, für das alles hatten sie der Gesamtheit des Rates ihre Vorschläge zu machen und wurden mit der Ausführung der Beschlüsse betraut. Line ihrer wichtigsten Pflichten war die stete Sorge um die Aufbringung der nötigen Mittel, die nicht immer leicht war. Wiewohl die Stadt auch in jener Zeit für eine der reichsten Kommunen Deutschlands galt und es auch war, muss doch die Beschaffung der nötigen Gelder viele Schwierigkeiten verursacht haben.