Heft 
(2004) Bd. 1
Seite
32
Einzelbild herunterladen
 

Denkmalpflege in Bremen Heft 1

Rolf Kirsch

Das Haus der Bürgerschaft in Bremen - ein junges Baudenkmal

Das Haus der Bürgerschaft - ein Baudenkmal? - So mancher glaubt nicht recht zu hören, wenn er davon erfährt. Kann ein so junges Bauwerk denn überhaupt ein Denkmal sein? Viele würden diese Frage vermutlich verneinen, denn ein Denkmal hat nach dem Verständnis der Mehrheit mindestens zwei Eigenschaften aufzuweisen: Es muss alt sein, mindestens hundert Jahre alt, und es muss schön sein.

Moderne Architektur der Nachkriegszeit hat Akzeptanzprobleme, sie wird oft recht pauschal als hässlich, als im Maßstab men­schenfeindlich, als monoton, nicht selten als brutal, im besten Falle als banal empfunden. Einer ihrer bevorzugten Baustoffe, der Beton, ist ein derart negativ besetzter Begriff, dass die Betonwirtschaft jüngst eine regelrechte Sympathiewerbungskampagne startete. Die Gesellschaft fremdelt noch immer mit der Ar­chitektur der Nachkriegsmoderne, und diese ist natürlich alles andere als schuldlos daran, man denke da nur an die deprimierenden Erfahrungen mit dem Massenwohnungsbau der Siebziger Jahre (Bremen: »Demonstrativ­bauvorhaben« Osterholz-Tenever, Grohner Düne). Dabei wird der Unmut über die Exzesse der Spätsechziger und Siebziger Jahre inzwischen eher undifferenziert auf die bescheideneren, grazileren, zum Zeitpunkt ihrer Entstehung vielleicht teilweise mehr als heute akzeptierten Bauten der Fünfziger Jahre übertragen. Es scheint fast so, als ob die krassen Fehlentwicklungen der Siebziger Jahre eine generelle Ablehnung jeglicher moderner Architektur hervorgebracht haben. Moderne Architektur wird gemeinhin, so darf man es wohl etwas vereinfachend zuspitzen, selten als schön angesehen. »Nicht schön« - dieses Verdikt dürfte, ginge es nach der mehrheit-

32

liehen Meinung der Bremer, auch das Haus der Bürgerschaft treffen. Nun ist Schönheit, anders als das oben skizzierte Vorverständnis meint, ohnehin keineswegs eine Voraussetzung für die Eignung zum Baudenkmal, auch wenn viele Baudenkmäler, nicht nur die aus künstle­rischen Gründen geschützten, dieses Kriterium erfüllen. Vielmehr steht die geschichtliche Zeugnisqualität eines Gebäudes stark im Vor­dergrund des heutigen Denkmalverständnisses. Außerdem hat auch das Haus der Bürgerschaft beträchtliche ästhetische Qualitäten, wie noch zu zeigen versucht werden soll.

Aber alt genug, um Denkmal zu sein? Manchen wird es vielleicht verwundern zu hören, dass viele Denkmalschutzgesetze der Länder, so auch in Bremen, keine festgelegte Altersgrenze kennen. Prinzipiell können also häufig auch junge und ganz junge Bauten als Denkmale unter Schutz gestellt werden. In Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein muss ein Denkmal allerdings z.B. aus »vergangener Zeit« stammen. Bayern verwendet in seinem Denkmalschutzgesetz- Kommentar einschränkend den Begriff der »abgeschlossenen historischen Epoche« als Kriterium für die potenzielle Schutzwürdigkeit. Diesen Epochenstatus billigt man inzwischen allgemein zumindest den 1950er und 60er Jahren zu. Es herrscht aber in der deutschen Denkmalpflege weitgehend Konsens, dass man sich auch ohne verbindliche Epochengrenze vernünftigerweise in der Regel mindestens etwa eine Generation, ca. 30 Jahre, Zeit lassen sollte, um die Denkmalfähigkeit von Bauwerken zu beurteilen. Ein gewisser zeitlicher Abstand schützt vor Befangenheit und vor vorschneller Klassifizierung. Hinzu kommt, dass auch die Architekturhistoriker sich jeweils erst mit eini-