Heft 
(2004) Bd. 1
Seite
8
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Denkmalpflege in Bremen Heft 1

Georg Skalecki

Editorial: Die »Verpflichtung« des Denkmalpflegers zur Öffentlichkeitsarbeit

Wie kann man die eigenen Denkweisen, Ziele und Grundsätze allgemein vermitteln, wenn man sich immer nur in internen Stel­lungnahmen innerhalb eines behördlichen Genehmigungsverfahrens äußert? Muss man nicht versuchen, schon im Vorfeld einige grundsätzliche Überlegungen zu verbreiten, um die Partner vorzubereiten? Öffentlichkeits­arbeit ist nach Auffassung mancher Kollegen überflüssig, denn die Denkmalpflege ist eine wissenschaftliche Disziplin, die allein der fach­lichen Arbeit verpflichtet ist. Diese Einstellung gab und gibt es. Was jedoch viele übersehen, ist, dass die Denkmalpflege in einem Umfeld vielfältigster öffentlicher Interessen agiert und Entscheidungsträger überzeugen muss, die eben keine Denkmalpfleger sind. Also müssen wir eine Sprache sprechen, die diese verstehen und wir müssen diesen verständlich unsere Ziele näher bringen. Und wenn uns dies nicht gelingt, haben wir entweder etwas falsch gemacht, oder andere Belange sind tatsächlich wichtiger. Auch dies kann zutreffen, denn die Denkmalpflege ist auch nicht allein auf der Welt. Und fallen Entscheidungen gegen die Denkmalpflege, muss dies nicht grundsätzlich Ergebnis eines Kulturverfalls sein, sondern man muss auch anderen Interessen und Be­langen gegenüber Verständnis aufbringen, so wie wir Denkmalpfleger erwarten, dass unsere Vorstellungen ernst genommen werden. Die Denkmalpflege muss sich der überzeugenden argumentativen Auseinandersetzung stellen.

Die Denkmalpflege arbeitet im öffentlichen Interesse, sie wird von der Öffentlichkeit be­zahlt und hat auch gegenüber dieser Dienstleis­tungsaufgaben wahrzunehmen. Diese bestehen unter anderem auch darin, zu informieren und aufzuklären, warum z.B. etwas ein Denkmal

ist, warum es erhalten werden sollte und mit welchen Methoden und Techniken dies zu geschehen hat.

Die Pflicht zur Öffentlichkeitsarbeit besteht auch dann, wenn man Denkmalpflege als Teil der historischen Wissenschaften sieht. Ein we­sentlicher Schritt wissenschaftlichen Arbeitens ist die Veröffentlichung. Jede These gilt erst, wenn sie publiziert ist. Eine Dissertation bringt erst die volle wissenschaftliche Anerkennung, wenn sie gedruckt vorliegt. Jede Untersuchung muss ein in Worte gefasstes und allgemein zu­gängliches Ergebnis zeitigen. Insofern hat die Denkmalpflege die Verpflichtung der öffentli­chen Darlegung ihrer Theorien, Denkmodelle und Methoden sowie ihrer Ergebnisse auch als Rechenschaftsbericht.

»Deregulierung« heißt heute das Zauber­wort gegen staatlichen Einfluss, der meist als hemmend und störend dargestellt wird. Staatliche Reglementierung muss es aber geben, um höhere Ziele und das Interesse der Allgemeinheit oder auch der Schwächeren und der Minderheiten gegenüber Einzelinteressen zu verteidigen und nicht dem freien Spiel der Kräfte auszuliefern. Dazu muss aber das höhere Interesse verdeutlicht und erklärt werden, damit es allgemein als berechtigt anerkannt wird.

Die Streitschrift »Kann die Denkmalpflege entstaatlicht werden?« von Dieter Hoffmann- Axthelm aus dem Jahr 2000 ist Folge einer öffentlichen Stimmung, auf die man reagieren muss, auch wenn dessen Forderung, die staat­liche Denkmalpflege weitgehend abzuschaffen und ihre Einflussnahme zu beschneiden, wegen ihrer Radikalität in der Öffentlichkeit viel Wi­derspruch erfuhr. Die Erkenntnis der Notwen­digkeit gewisser Veränderungen und der Wille zu Reformen bestand aber schon vorher bei