Durch eine mehr als zwanzigjährige Beziehung, in die wir durch unsere Kolonien zu afrikanischen Naturvölkern gekommen sind, bestätigt sich immer mehr die interessante Beobachtung, dass sich das Leben dieser Völker nach bestimmten Ordnungen abwickelt. Diese Ordnungen sind aber nicht auf fremdem Kulturboden entstanden, sondern müssen als das Erzeugnis ihres eigenen Geisteslebens betrachtet werden. Dieselben haben etwas Schwankendes und Lückenhaftes, was dazu beiträgt, dass der Willkür ihrer einheimischen Richter viel freier Spielraum gegeben ist. Es ist deshalb eine sehr erfreuliche Tatsache, dass die deutsche Kolonialregierung der Sammlung der Eingeborenen - Rechte grosse Sorgfalt zuwendet. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Rechtsanschauungen der Togoneger sehr verschieden voneinander sind, dass man darum wohl nicht von einheitlichen Rechtsbegriffen der dortigen Stämme reden darf.
Einiges von dem nun, was ein Laie auf diesem Gebiete während eines langen Aufenthaltes in Süd-Togo über die Rechtsanschauungen der dortigen Neger in Erfahrung bringen konnte, möchte er auch den Lesern des kolonialen Jahrbuches mitteilen. Wie gestaltet sich dort das Privat- und wie das öffentliche Recht?
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Das Privatrecht in Süd-Togo baut sich fast ganz auf der Grundlage des Begriffes auf, den die Eweer von der Familie haben, und diese auf der Institution der Ehe.
I. Wie überall in Afrika, so hat die Ehe der Eingeborenen von Süd- Togo im allgemeinen den Charakter der Vielehe. Wohl gibt es viele Männer, die nur mit einer einzigen Frau verheiratet sind, aber das Ziel der meisten wird doch der Besitz mehrerer Frauen sein. Bei der Vielehe setzt sich ein Haushalt zusammen aus dem Manne, seinen verschiedenen Frauen und deren Kindern.
Eine legale Ehe kommt in Togo durch vorausgegangene Werbung, durch Erbschaft oder durch den Abschluss einer Blutfehde zustande. Der Onkel des Mädchens vermittelt einen etwaigen Antrag an den Familienrat, zu dem hauptsächlich die Mutter und deren Schwestern gehören. Dort werden Vorzüge und Schattenseiten des Bewerbers besprochen. Arbeitsund Friedensliebe, körperliche Gesundheit und persönliche Freiheit sind besonders empfehlenswerte Eigenschaften. Als Heiratshindernisse gelten ansteckende Krankheiten (Aussatz) und sittliche Vergehen mit einem nächsten Familiengliede des gewünschten Mädchens. Verboten ist es, dass ein Mann
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