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sich fraglos als unerreichbar erweisen, wenn der Leitung die unerläßliche Sachkenntniß und Erfahrung bezüglich der in Frage stehenden Verhältnisse nicht eigen ist.
Die Leiter einer Kolonisations-Gesellschaft sollten nicht nur zu solcher Arbeit Berufene sein, sondern sich in allen Fällen auch als Auserwählte erweisen, d. h. sie müssen nicht nur mit dem Kopse, sondern auch mit dem Herzen zu ihrer Arbeit stehen!
Andernfalls wird auch das reichste Wissen und der schärfste Verstand sich als ein totes Kapital erweisen, wie sehr auch dem Unerfahrenen das Arbeitsfeld durch günstige Vorbedingungen als völlig geebnet und ohne Schwierigkeiten erscheinen möchte!
Ende März dieses Jahres durste die Hanseatische Kolonisations-Gesellschaft m. b. H. in Hamburg aus ein Jahrsünst prac- tischer Kolonisationsarbeit zurückblicken. Ein solches in mannigfacher Arbeit gethätigtes Lustrum dürste Wohl für jeden strebsamen und einsichtigen Geschäftsmann Anlaß zu besonderer Einkehr und Selbstschau werden und zwar in gewissenhaftem Abwägen alles dessen, was man in dem verflossenen Zeitabschnitte erstrebte und nun nach ernster Prüsung als thatsächlich erreicht bezeichnen dars.
Für die Hanseatische Kolonisations-Gesellschaft erfährt solche Prüsung einen recht unerfreulichen und herben Beigeschmack durch den Umstand, daß das Gesellschaftskapital von 1,150,000.— in den verflossenen fünf Geschäftsjahren bis auf wenige tausend Mark durch die in Brasilien geleistete Kolonisationsarbeit daselbst festgelegt ist, und die Fortführung der Sache ohne Zuwendung neuer und reichlicher Betriebsmittel sich nunmehr als unmöglich erweist. Bei solcher Sachlage ist es nicht nur eine Forderung der Logik, sondern auch der Gerechtigkeit, daß Seitens der Gesellschaft der überzeugende Nachweis erbracht wird, daß die bisher gewährten finanziellen Opfer nicht vergebliche waren, sondern in den Arbeitsresultaten der Gesellschaft ihre Rechtfertigung finden und damit auch die Berechtigung gegeben ist, noch einmal mit der Bitte um neuen Opfer- uud'Wagemuth an die interessierten Kreise heran zu treten.
Es ist allgemein Sitte, daß Handels-Gesellschasten, in welch' gesetzliche Form sie sich auch eingekleidet haben, solchen Erweis