Dritter Anhang.
Das Urtheil des Reichskommissars v. Mssmann über römische und evangelische TNissionserfolge in
Afrika.
Von Mcrensku, Missions-Superintendent.
Das Urtheil, welches der eben erst nach Europa zurückgekehrte Rcichskommissar v. Wissmann über den angeblichen Mißerfolg evangelischer Missionsarbeit in Afrika fällen zu dürfeu glaubte, hat weite Kreise des evangelischen Volkes tief schmerzlich berührt, um so schmerzlicher, als zu gleicher Zeit die Erfolge der römischen Mission hoch gepriesen wurden. Viele Leute, die der Sache ferner stehen, welche vou der Arbeit beider Kirchen in der Heidenwelt nichts wissen, werden geneigt sein, dies Urtheil, weil es aus dem Munde eines afrikakundigen Mannes kommt, als abschließend und unanfechtbar hinzunehmen. Wir müssen dies Urtheil unberechtigt nennen. Man kann ein Organisator von hervorragendem Talent und ein militärisches Genie ersten Ranges sein und doch für Fragen, welche kirchliches uud christliches Leben betreffen, kein tieferes Verständniß haben.
Es muß zunächst befremden, daß der weitgereiste Mann, wie es den Anschein hat, sein Urtheil nur auf die Zustände gründet, die er in Ostafrika vor Augen hatte. Uns dünkt, er hätte, wenn er allgemeines Urtheil fällen wollte, doch auch die Zustände nicht außer Betracht lassen dürfen, welche er bei seinen früheren Reisen auf der Westküste Afrikas z. B. St. Paulo de Loanda, in Dondo am Kuanza und endlich in Malange kennen lernte, wie sie in dem ersten und