V.
Die Berliner Konferenz.
Den Anlass zu den diplomatischen Verhandlungen, die schliesslich zur Berliner Konferenz von 1884/85 führten, boten die Anstrengungen Portugals, das Küstengebiet zu beiden Seiten der Kongomündung kraft alten historischen Rechts zu beanspruchen. Damit wäre dem werdenden Kongostaate die Lebensader durchschnitten gewesen, hätte nicht der Unfreundlichkeit Englands, die also schon an seiner Wiege stand, die Freundlichkeit Deutschlands das Gegengewicht gehalten. Dem Einschreiten Bismarcks, den eine von Emile Banning verfasste, ausgezeichnete Denkschrift über die Ansprüche Portugals mitbewog, die Sache des Königs der Belgier zu der seinen zu machen, dankt der Kongostaat seinen Zugang zum Meere 1 ).
Wie verhielt es sich nun eigentlich mit den historischen Rechten Portugals auf das Kongomündungsgebiet? Tatsache ist, dass auch im 16. und 17. Jahrhundert die Portugiesen nur in zwei Plätzen des „Königreiches" vertreten waren: in S. Salvador und S. Antonio, letzteres in der Bucht von Songo oder Sonho. Im Jahre 1627 wurde S. Salvador von den Portugiesen definitiv geräumt, nachdem schon 1608
Vgl. G. K. Anton, Kongostaat und Kongoreform. Leipzig 1911. S. 9.
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