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Australien und der britische Zollverein / von Friedrich Busse
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Südafrika hat auf Grund der Beschlüsse der Konferenz im Jahre

1902 ebenfalls einen Differentialzolltarif mit 25 Proz. Vergünstigung für England eingeführt. Auch Neuseeland begünstigt seit dem Jahre

1903 England gegenüber dem Auslande, indem es für das Ausland die Zölle zum Teil um die Hälfte erhöhte, zum Teil die bisher freie Einfuhr mit Wertzöllen von 20 Proz. belegte. Nur Australien steht von den großen Selbstvervvaltungskolonien noch abseits. Australien allein hat bisher England kein Anerbieten gemacht und alle An­regungen, dem Beispiel der anderen Kolonien zu folgen, bis heute zurückgewiesen.

Der Zweck nachstehender Untersuchung ist, diese Zurück­haltung Australiens auf ihre Stärke und künftige Dauer zu prüfen. Zu diesem Zweck soll die politische Stellungnahme der Ministerien und der verschiedenen parlamentarischen Parteien im einzelnen betrachtet und untersucht werden, inwieweit diese Politik in un­veränderlichen natürlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen be­gründet ist. Gewiß lassen sich die schließlichen Ergebnisse der heute in Fluß befindlichen handelspolitischen Bewegung weder für England noch für die Kolonien mit Sicherheit vorausbestimmen. Aber schon unser ständig steigender Exporthandel nach England (1904 rund 1 Milliarde Mark oder 20 Proz. unserer gesamten Spezial- ausfuhr) rechtfertigt es, zumal in England selbst die Anhänger Chamberlains sich mehren, die Dinge schon jetzt, in statu nascendi auch unter dem so wichtigen kolonialen Gesichtswinkel zu betrachten.

/06 II.

en.

Ion Der gegenwärtige australische Bund (Commonwealth of Australia) die ist am 1. Januar 1901 durch Vereinigung der fünf Festlandskolonien ohl Neusüdwales, Viktoria, Queensland, Südaustralien (mit Einschluß des ide Nordterritoriums), Westaustralien und der Insel Tasmanien entstanden, ein- Der neu begründete Bundesstaat besitzt eine ähnliche Verfassung le n wie die einzelnen Kolonien und das Mutterland (mit der charakte- em ristischen, strengen Scheidung der drei staatlichen Gewalten). An j m Stelle der ehemaligen, partikularistischen Politik ist nunmehr eine |~ m . einheitliche, mehr nationale Politik getreten, die ausgeprägt schutz- zöllnerische Bahnen eingeschlagen hat. Der noch geltende, erste Q(j Bundestarif kann als immerhin gemäßigt schutzzöllnerisch ange­le sprochen werden, seine Wertzölle liegen zwischen 5 und 25 Proz. 398 In den beiden Häusern des Bundesparlamentes (Abgeordneten­ot, haus und Senat) bestehen indessen nicht wie in England nur die