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Die Pachtgebiete in China : Die Organisation ihrer Verwaltung und Rechtspflege / von Friedrich Wilchelm Mohr
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Ordnimg und Sicherheit aufrechtzuerhalten, Erledigung- von Ver­waltungsgeschäften (Einziehung von Steuern) sowie richterlicher Geschäfte von geringer Bedeutung. Die Rechtsprechung geschah durch gemischte Gerichte (tribunal mixte), die aus dem franzö­sischen Verwaltungsbeamten als Vorsitzendem und 2 Beisitzern bestanden und am Verwaltungssitz zusammentraten. Jeder dieser Bezirke hatte zudem ein eigenes Budget, dessen Einnahmen aus Spielabgaben und Steuern bestanden und deren Ausgaben im wesentlichen in den Gehältern der Kongkoks bestanden. Über diese Budgets beschlossen die Kongkoks unter Vorsitz des Ver­waltungsbeamten selbständig, doch bedurften sie der Genehmigung des Verwaltungschefs.

So bestanden drei Bezirke mit abgerundeter eigener Ver­waltung, Justiz und Finanz, also eine starke Dezentralisation der Verwaltung.

IL Heutige Organisation.

1. Grundgedanke: Die Verwaltung erfuhr eine Neuordnung im Jahre 1911, deren Grundgedanke ist: größere Selbständigkeit und Zentralisation der Verwaltung, größere Unabhängigkeit von Indochina. Die Einteilung in drei Bezirke wird aufgehoben und mit ihnen die tribunaux mixtes. Nur der Zivilbeamte in Tschekam, das ein wichtiges chinesisches Zentrum an der Grenze ist, wurde belassen, aber ohne besonderes Budget und ohne Gerichtsbarkeit, sondern lediglich zur Wahrnehmung politischer und wirtschaft­licher Aufgaben. Er führt den Titeldelegue de FAdministrateur en chef".

Die Grundlage für die derzeitige Organisation der Verwaltung und Rechtspflege ist die Verordnung des Generalgouverneurs v. 4. 7. 1911. Sie behandelt in Titel I Art. 14 die Stellung des Verwaltungschefs und seines Vertreters, in Titel II Art. 5 bis 6 die eingeborene Kommunalverwaltung, in Titel LII Art. 7 bis 18 die Rechtspflege und in Titel IV Art. 1923 das Budget. Aus ihr ergeben sich nachstehende Verwaltungs- und richter­liche Befugnisse der Behörden des Pachtgebietes.

2. Organe. Gouverneur. Als Chef der Verwaltung und Vertreter des Generalgouverneurs steht an der Spitze des Territoriums ein Zivilbeamter mit dem TitelAdministrateur