Zusätze und Berichtigungen.
Urk. Nr. 18. S. 21 Z. 7 von unten lies: eandem. „ „ 47. S. 53 Z. 3 von oben lies: suspectis. „ „ 52. S. 61 Z, 6 von unten lies: seoundum. „ „ HO. S. 141 Z. 5 von unten lies: quod.
„ „ 140. Ein Abdruck nach dem Orig. B. findet sich bei Cassel, Histor. Nachr. vom St. Katharinen-Kloster S. 56 ff „ „ 166. Die Bezeichnung uppe der ghest in Stelle ergibt, worauf Herr Prof. Buchenau aufmerksam gemacht hat, dass hier nicht von dem ehemaligen Orte Stelle im Bremischen Niedervielande die Rede ist, (wie im Ortsregister angenommen) sondern von dem hart am Bande der hohen Geest ganz nahe bei Neuenkirchen in Süd-Osterstade gelegenen Stelle, dem Sitze des erzstiftischen Ministerialgeschlechts von Stelle. „ „ 180. Prof. Dr. Th. Lindner in Münster hält, auf Grund einer kürzlich vorgenommenen Untersuchung des WenzeVschen Privilegs von 1396, aus diplomatischen Gründen auch diese Bestätigung des falschen Privilegs von 1252 für eine Fälschung und wird voraussichtlich demnächst im Bremischen Jahrbuche diese Ansicht begründen.
„ „ 236. S. 309 Z. 9 von unten lies: Luneborch.
„ „ 263. Das Original hat sich in der jüngst an das Staatsarchiv abgegebenen Lade des ehemaligen Bremischen Pelzeramts gefunden. Das Siegel ist abgefallen, der Text unseres Abdrucks stimmt genau mit dem Orig. überein. Nach diesem ist die Urk. schon 1837 gedruckt in Watermeyer u. Oelrichs, Beitr. z. Kenntniss des Rechts der fr. Hansestadt Bremen 1. S. 139.
„ „ 279. S. 360 Z. 5 von unten lies: dictam.
„ „ 323. Zu dieser Urk. vgl. die im zweiten Nachtrag gedruckten Urkunden Nr. 441 u. 442.
STAATSARCHIV BRf:MEN