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Ueber die Gründung der Deutschen Kriegsmarine / von A. Duckwitz
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d) Anträge an die Marine - Abtheilung zu stellen in Beziehung auf Anschaffung von Schiffen und Gegenständen, sowie auf vorzu­nehmende Missionen und Untersuchungen;

c) Ermittelung der Personen aus ihrer Mitte oder sonstige, welche zu technischen Untersuchungen, zu Besichtigungen und Ankäufen, nach gemeinschaftlichem Beschlusse mit der Marine-Abtheilung, zu verwenden sind;

c>) insbesondere Untersuchung der deutschen Häfen zu Kriegszwecken und Anlegung von Arsenalen, Werften u. s. w.

e) Ausarbeitung eines Planes für die deutsche Marine und die künf­tige Gestaltung der Marine-Behörden.

Würde diese Organisation der Behörden bis zur Vorläge eines voll­ständigen Planes, und die Bcfugniß derselben in Gemäßheit der ent­wickelten beiden Gesichtspuncte genehmigt, so könnte sofort mit der Aus­führung begonnen werden, soweit es diejenigen angeführten Gegenstände betrifft, welche für jetzt im Bereiche der Wirksamkeit dieser Behörden liegen können.

Frankfurt am Main, den 30. October 1848.

Der Reichsminister des Handels: Dnckwitz.

Anlage H.

Hoher Reichsvcrwcser!

Unter ergebenster Berufung auf die von Eurer Kaiserlichen Hoheit schon früher gebilligten Anträge des Rcichsministcrs des Handels beehrt sich der Reichsministerrath, Ihnen die Errichtung einer provisorischen Central- behörde für die deutsche Marine nunmehr in folgender Weise vorzujchlagen.

Die provisorische Centralbehörde für die deutsche Marine besteht aus einer Abtheilung für die Marine-Verwaltung im Rcichsministerium des Handels und aus einer technischen Marine-Commission.