Anlage I.
Vertrag bei dem Reichsverweser und im Reichßministerrathe.
a r L rr e.
Nachdem durch die hohe National-Bersammlung zu der Begründung einer Deutschen Flotte die Mittel bewilligt und durch das Reichsministerium wie durch den Marine-Ausschuß umfassende Erkundigungen eingezogen, auch verschiedene ausgezeichnete Marine-Officicre aufgefordert sind, sich nach Frankfurt zu begeben, kann nunmehr thatsächlich zur Ausführung des großen Vorhabens geschritten werden.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Seeküsten unseres Vaterlandes viele Häfen darbieten, welche sich ausgezeichnet zur Errichtung befestigter Kriegshäfen eignen, daß die Bevölkerung, namentlich der Küsten, eiiren Ueberfluß an vortrefflichen Seeleuten ausweiset, daß an gutem Baumaterial zu Kriegsschiffen kein Mangel ist, kurz, daß Deutschland so gut wie irgend ein anderes Land in Europa sich zu dem Besitze einer tüchtigen Flotte eignet.
Bieten diese Verhältnisse auch die Mittel dar, eine Flotte von bedeutendem Umfange zu schaffen, zu unterhalten und zu bemannen, so wird doch bei der Gründung lind Ausbildung der Marine mit aller derjenigen Vorsicht zu verfahren sein, welche erforderlich ist, um die neue Schöpfung den Deutschen Verhältnissen angemessen, und unter Benutzung der neusten Erfahrungen, auszustatten.
Die zu lösende Aufgabe dürfte daher unter zwei Gesichtspunkte zu bringen sein, und zwar:
1) Was kann schon jetzt geschehen in der Anschaffung von Kriegsschiffen und Wehrhastmachung der vorhandenen? und
2) welche Einleitungen sind zu treffen, um ein wohl organisirteS, den Deutschen Verhältnissen entsprechendes Marinewescn all- mälig auszubilden?
Bevor nicht die erwarteten, völlig erfahrenen, höheren Marinc-Officiere hier eingetroffen sein werden, kann der Plan, nach Mchem die Bildung