Uwe Schwartz
Das Friedhofswesen der Zwischenkriegszeit in Bremerhaven-Geestemünde
Das Ende des Ersten Weltkriegs brachte in vielerlei Hinsicht tief greifende Veränderungen im gesellschaftlichen Gefüge mit sich. Die Weimarer Verfassung gab den Parteien den Auftrag, neue, als Grundrechte in der Verfassung verankerte sozialpolitische Zielsetzungen, wie das Recht auf Arbeit oder das Recht auf eine Wohnung, unter den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Zwischenkriegszeit umzusetzen. Wie der Staat in der Weimarer Republik mit dem Mittel der Hauszinssteuer oder auch direkt als Bauherr die Entstehung des Massenwohnungsbaus moderner Prägung begünstigte und ankurbelte, wurde am Beispiel der Unterweserstädte Bremerhaven und Wesermünde in dieser Reihe bereits vorgestellt (Denkmalpflege in Bremen, Bd. 5, S. 74-83). Aber auch die Kirche musste in der Demokratie ihre gesellschaftliche Rolle neu bestimmen, nachdem die Trennung von Kirche und Staat 1919 Verfassungsrang erhalten hatte. Die Religionsausübung blieb weiterhin eine öffentliche Angelegenheit, aber der Staat wurde durch die Verfassungsorgane ausdrücklich zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.
Hier soll nun das Verhältnis zwischen Staat und Kirche im Spannungsfeld der gewachsenen sozialen Verantwortung der Behörden gegenüber den Bürgern, der zunehmenden Kirchenferne in der Bevölkerung und dem Selbstbehauptungswillen der Kirche in einem ihrer ureigensten Geschäfte, dem Bestattungswesen, an einem konkreten Beispiel untersucht werden. Die Geschichte der Errichtung einer Kapelle auf dem Friedhof der evangelisch-lutherischen Gemeinde an der Feldstraße zeigt beispielhaft dieses neue Verhältnis; zudem ist das Gebäude der Friedhofskapelle selbst in seiner Baugestaltung von einer Modernität, die bei sakralen
Gebäuden in den Unterweserstädten und auch in Bremen in dieser Zeit beispiellos ist.
Geschichte des Friedhofs Geestemünde
Der Friedhof an der Feldstraße wurde 1859 angelegt. 1 Zuvor hatte der Kirchhof der Marienkirche an der Mushardstraße ausgereicht, um die Bestattungen Geestendorfs und seit 1848 zusätzlich auch die des neu gegründeten Hafenorts Geestemünde aufzunehmen. Es war damals aus hygienischen Gründen selbstverständlich, einen neuen Friedhof außerhalb der Ortschaft auf einem erweiterungsfähigen Grundstück anzulegen, selbst wenn die Entfernung zur Kirche anschließend sehr groß war. Die Kombination mit einem - wenn auch in diesem Fall sehr kleinen - Krankenhaus war damals ebenfalls geläufig: So entstand 1869 die erste Krankenanstalt der Unterweserorte Geestendorf und Geestmünde mit zunächst nur zwanzig Betten in direkter Nachbarschaft zum Friedhof, ebenfalls an der Feldstraße. Nach dem Neubau des städtischen Krankenhauses an der nahen Hartwigstraße im Jahr 1905 diente dieses Haus anschließend als Obdach für Nichtsesshafte und Wandergesellen und später als Jugendherberge.
Der Friedhof an der Feldstraße war also mit Bedacht in der offenen Feldmark angelegt worden, sodass spätere Erweiterungen in den Jahren 1892 in nördlicher und 1905-1908 in südlicher, im Jahr 1967 auch in östlicher Richtung möglich waren. Die ersten Erweiterungen fielen zusammen mit der politischen Vereinigung der beiden Gemeinden Geestendorf und Geestemünde. Zunächst sorgte der gleichzeitige Zollanschluss von Bremen, Bremerhaven, Brake und