Heft 
(2009) Bd. 6. [Kirchenbauten]
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84
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Uwe Schwartz

Das Friedhofswesen der Zwischenkriegszeit in Bremerhaven-Geestemünde

Das Ende des Ersten Weltkriegs brachte in vie­lerlei Hinsicht tief greifende Veränderungen im gesellschaftlichen Gefüge mit sich. Die Weima­rer Verfassung gab den Parteien den Auftrag, neue, als Grundrechte in der Verfassung veran­kerte sozialpolitische Zielsetzungen, wie das Recht auf Arbeit oder das Recht auf eine Woh­nung, unter den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Zwischenkriegszeit umzuset­zen. Wie der Staat in der Weimarer Republik mit dem Mittel der Hauszinssteuer oder auch direkt als Bauherr die Entstehung des Massen­wohnungsbaus moderner Prägung begünstigte und ankurbelte, wurde am Beispiel der Unter­weserstädte Bremerhaven und Wesermünde in dieser Reihe bereits vorgestellt (Denkmalpflege in Bremen, Bd. 5, S. 74-83). Aber auch die Kir­che musste in der Demokratie ihre gesellschaft­liche Rolle neu bestimmen, nachdem die Tren­nung von Kirche und Staat 1919 Verfassungs­rang erhalten hatte. Die Religionsausübung blieb weiterhin eine öffentliche Angelegenheit, aber der Staat wurde durch die Verfassungsorgane ausdrücklich zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.

Hier soll nun das Verhältnis zwischen Staat und Kirche im Spannungsfeld der gewachsenen sozialen Verantwortung der Behörden gegen­über den Bürgern, der zunehmenden Kirchen­ferne in der Bevölkerung und dem Selbstbe­hauptungswillen der Kirche in einem ihrer ur­eigensten Geschäfte, dem Bestattungswesen, an einem konkreten Beispiel untersucht werden. Die Geschichte der Errichtung einer Kapelle auf dem Friedhof der evangelisch-lutherischen Gemeinde an der Feldstraße zeigt beispielhaft dieses neue Verhältnis; zudem ist das Gebäude der Friedhofskapelle selbst in seiner Baugestal­tung von einer Modernität, die bei sakralen

Gebäuden in den Unterweserstädten und auch in Bremen in dieser Zeit beispiellos ist.

Geschichte des Friedhofs Geestemünde

Der Friedhof an der Feldstraße wurde 1859 an­gelegt. 1 Zuvor hatte der Kirchhof der Marien­kirche an der Mushardstraße ausgereicht, um die Bestattungen Geestendorfs und seit 1848 zu­sätzlich auch die des neu gegründeten Hafen­orts Geestemünde aufzunehmen. Es war damals aus hygienischen Gründen selbstverständlich, ei­nen neuen Friedhof außerhalb der Ortschaft auf einem erweiterungsfähigen Grundstück anzu­legen, selbst wenn die Entfernung zur Kirche anschließend sehr groß war. Die Kombination mit einem - wenn auch in diesem Fall sehr kleinen - Krankenhaus war damals ebenfalls geläufig: So entstand 1869 die erste Kranken­anstalt der Unterweserorte Geestendorf und Geestmünde mit zunächst nur zwanzig Betten in direkter Nachbarschaft zum Friedhof, eben­falls an der Feldstraße. Nach dem Neubau des städtischen Krankenhauses an der nahen Hart­wigstraße im Jahr 1905 diente dieses Haus an­schließend als Obdach für Nichtsesshafte und Wandergesellen und später als Jugendherberge.

Der Friedhof an der Feldstraße war also mit Bedacht in der offenen Feldmark angelegt wor­den, sodass spätere Erweiterungen in den Jah­ren 1892 in nördlicher und 1905-1908 in süd­licher, im Jahr 1967 auch in östlicher Richtung möglich waren. Die ersten Erweiterungen fielen zusammen mit der politischen Vereinigung der beiden Gemeinden Geestendorf und Geeste­münde. Zunächst sorgte der gleichzeitige Zoll­anschluss von Bremen, Bremerhaven, Brake und