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Die Bevölkerungsverhältnisse der Britischen Kolonialstaaten in Australien unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einflüsse / von Bodo Langenstraßen
Entstehung
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lieh keine geschlossenen Ortschaften hervorgerufen. Die Gold­städte zeigen ein stetes Schwanken ihrer Bevölkerungszahl, viele sind ständig zurückgegangen und erscheinen nicht mehr auf der Liste, weil sie zu unbedeutend oder gar ganz ver­schwunden sind. Selbst die beiden großen Städte Ballarat und Bendigo zeigten lange eine abnehmende Tendenz. Erst seitdem sie eine Industrie herangezogen hatten, blühten sie wieder auf.

Eine überraschend schnelle Entwickelung liegt hinter Victoria. Im Jahre der Abtrennung von Neusüdwales zählte das Land nur 70 163 Bewohner, die Mutterkolonie dagegen 189 341. Fünf Jahre später aber besaß Victoria bereits eine größere Bevölkerung: 364 324 gegenüber 277 579. Dieser Unterschied vergrößerte sich bis 1871, in welchem Jahre er 227 547 betrug; dann nahm er ab. Der Census von 1891 zeigte für Victoria noch 8171 Ein­wohner mehr, am Ende desselben Jahres war seine Ein­wohnerzahl aber von Neusüdwales um 4241 überflügelt. Beim Census vom Jahre 1911 zählte Neusüdwales rund 333 000 Ein­wohner mehr als Victoria.

Wenn nun auch Victoria der Mutterkolonie gegenüber etwas zurückgetreten ist, so steht es ihr hinsichtlich seiner Wirtschaft doch ebenbürtig zur Seite. Industrie, Ackerbau und Viehzucht machen gute Fortschritte und der Goldbergbau dürfte noch lange Jahre reiche Erträge abwerfen.

III. Queensland.

A. Erste Besiedlung des Landes.

Nachdem Vandiemensland im Dezember 1825 zur selb­ständigen Kolonie erhoben war, suchte man in Neusüdwales nach einem neuen Ort, wohin man dieSchlimmsten der Schlimmen (Jung) verschicken konnte. Man wählte hierzu die Moretonbai. Diese Zweigniederlassung bestand bis 1840, blieb aber ohne Einfluß für die Besiedlung des Gebietes. Be­stimmtere Nachrichten über die Zahl der hierher geschafften Deportierten habe ich nirgend gefunden. Es scheint überhaupt zu dauernder Niederlassung vorerst nicht gekommen zu sein, so daß also Queensland im allgemeinen nicht als Verbrecher­kolonie angesehen werden kann.

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