Sprache geschrieben. Da sie hier in Königsberg nur äußerst dürftig und lückenhaft vertreten war, so hatte ich nicht geringe Schwierigkeiten mit der Beschaffung der Werke. Durch Vermittelung der hiesigen Bibliotheksverwaltung erhielt ich indessen aus der Kgl. Bibliothek in Berlin einige Jahrgänge der von den Statistikern der einzelnen Kolonien herausgegebenen ,Year- books 1 , die mir wesentliche Dienste geleistet haben.
Aber auch von diesen waren nur Victoria, Neusüdwales und Neuseeland sowie die beiden ersten Jahrgänge des ,Ofticial Yearbook of the Commonwealth of Australia‘ vorhanden. Ich wandte mich daher an die Gesellschaft für Erdkunde in Berlin, von der ich in dankenswerter Weise auch das .Western Australian Yearbook for 1902—04‘ erhielt. So dürfte es erklärlich sein, wenn ich gerade diese vier wichtigsten Staaten besonders eingehend behandele. Daß ich daneben alle hier und in Berlin irgend zugängliche Literatur benutzte, dürfte aus dem Verzeichnis ersichtlich sein. Viel Anregung verdanke ich auch den in deutschen und englischen Zeitschriften verstreuten Artikeln von Australienkennern und -erforschen!.
Die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in Australien eingewanderte Bevölkerung.
Die verschiedene Art der Besiedelung der britischen Kolonien in Australien und das Vorherrschen des einen oder anderen Wirtschaftszweiges — nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich — haben mich veranlaßt, die einzelnen Staaten gesondert von einander zu betrachten. Dabei hat es sich freilich nicht vermeiden lassen, daß bei den ersten zu behandelnden Gebieten die Grundlagen der Besiedlung und Wirtschaft in größerer Ausführlichkeit vorgetragen wurden, während bei den späteren Betrachtungen Hinweise auf analoge Verhältnisse genügen mußten. Im Interesse der Einheitlichkeit der Arbeit hielt ich dieses Verfahren aber für geboten.
Die Besiedlung erfolgte naturgemäß durch Einwanderung. Bei dieser können wir drei verschiedene Arten unterscheiden: Die zwangsweise Einwanderung oder Deportation, die freiwillige Einwanderung unter voller oder teilweiser Gewährung