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Die Arbeiterfrage in der deutschen Südsee unter Berücksichtigung der englischen Fidschi-Inseln : ein Beitrag zur Lehre von der Volkswirtschaft in tropischen Ländern / von Hugo Gördes
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zahl der Steuerarbeitstage ist 15 im Jahr. Steuerfrei sind Väter von mehr als vier unerwachsenen Kindern und ver­mögenslose Arbeitsunfähige. J ) In Samoa betrug die Kopf­steuer früher 4 Mk. pro Kopf der eingeborenen männlichen Bevölkerung (nach Eheberg a. a. 0.), heute zahlen die samoanischen Familienhäupter eine jährliche Kopfsteuer von 24 Mk., andere Samoaner und Südseeinsulaner eine solche von 20 Mk., farbige Kontraktarbeiter sind steuer­frei. * 2 )

In Fidschi beträgt die Kopfsteuer 1 Pfund St., für den Kontraktarbeiter hat sie der Arbeitgeber zu entrichten.

III. Die Rechtsverhältnisse der fremden Arbeiter.

a) Die fremden Südseeeingeborenen in Sa­moa und Fidschi. ln Samoa gelten für die aus dem Schutzgebiet Neuguinea eingeführten Südseeinsulaner bei Anwerbung, Transport zum Arbeitsort, Abschluss des Ver­trages die Vorschriften, wie sie in Neuguinea selbst be­stehen. 3 ) Für ihre rechtliche Stellung nach Ankunft in Samoa gilt der Grundsatz ihrer Gleichstellung mit den einheimischen Eingeborenen. Soweit in ihrem Arbeits­vertrag keine anderweitige Regelung getroffen ist, finden die für die chinesischen Arbeiter geltenden Bestimmungen über Arbeitszeit, Lohnzahlung und Fürsorge Anwendung.

In Fidschi unterliegen die fremden Südseeinsulaner zur Zeit 3000 Salomo-Insulaner besonderen gesetz­lichen Bestimmungen. Der Einwanderungskommissar darf jede Plantage auf sanitäre und wohnliche Verhältnisse der Polynesier untersuchen. 4 ) Jedes Schiff, das zur Anwerbung von Arbeitern für Fidschi Erlaubnis erhalten hat, muss eine Kaution von 500 Pfund St. hinterlegen, die bei Ueber- tretung der Gesetzesvorschriften verfallen kann. Nur in britischen Schiffen dürfen Arbeiter nach Fidschi gebracht werden. Der Kapitän darf keinen Anteil an dem Gewinn der Fahrt haben, die Löhne der Mannschaften dürfen nicht abhängig sein von der Zahl der geworbenen Arbeiter. Ueber Raummass, Verproviantierung etc. bestehen ähnliche Vorschriften wie in Neuguinea. Jedes Anwerbeschiff muss

*) Class, Die Rechtsverhältnisse der freien farbigen Arbeiter, Ulm 1913 S. 78 f.

2 )Das deutsche Schutzgebiet Samoa, herausgegeben im Aufträge des Kaiserl. Gouvernements zu Apia, Verlag von E.Luebke, Apia 1911 S. 34.

3 ) D. K.-Bl. 1909 S. 719 f.

4 ) Karl Eriche, a. a. 0. S. 449.