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Die Kolonialbahnen mit besonderer Berücksichtigung Afrikas / von F. Baltzer
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Vruabalw. Bukama- -Leopoldville.

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Die obere Strecke, von Ankoro bis Pucto, folgt stromaufwärts dem rechten Ufer des Luvua bis Kiambi, wo die ersten Stromschnellen liegen und die Schiffahrt ihr Ende findet. Daselbst sind wertvolle und ausgedehnte Zinngruben festgestellt, und zwar bei Kikondja am Lualaba und bei Muika nahe bei Kiambi am Luvuafluß; letztere werden bereits ausgebeutet und bei NJuika ist eine Aufbereitungsstelle an­gelegt; sic gehören ins Konzessionsgebiet der Societe des recherches minieres du Bas Katanga; ihre Ausdehnung beträgt 80000 ha. Auf dem Markt von Antwerpen findet das Erz zum Preise von 3000 Fr. für die Tonne Abnahme. Die Transportkosten sind allerdings noch zu hoch (500 Fr. für die Tonne'.

Bei Kiambi beginnen die Höhen des Mitumba-Gebirges, das der Strom in der von hohen Felsen umgrenzten Schlucht von Kwikuru durchbricht. Im Jahre 1909 hat der damalige Prinz Albert diese Trasse bis Pueto bereist, die dem Eisenbahnbau erhebliche Schwierigkeiten nicht bieten soll. Die Gesamtlänge der oberen Strecke würde etwa 390 km betragen. Voraussetzung für die Verwirklichung dieser bel­gischen durchgehenden Verbindung Moero-SeeMatadi ist selbst­verständlich, daß die Wasserstraßen des Sankuru und Kasai günstige Bedingungen für die Einrichtung eines Großschiffahrtsbetriebes bieten. Zurzeit dauert eine Dampferfahrt auf dem Kongo, Kasai und San­kuru von I.eopoklville bis Pania-Mutombo 19 bis 20 Tage; auf den Wasserstraßen des Kasai und Sankuru werden daher, um den Ver­kehr für Schiffe von 500 t Nutzlast zu ermöglichen, voraussichtlich Verbcsscrungsarbcitcn unerläßlich sein, die beträchtliche Kosten ver­ursachen. In dieser Beziehung weichen die Parlamentscrklärungen des Kolonialministcrs Renkin erheblich ab von den Aussagen derjenigen, die das Zustandekommen des neuen Planes eifrig befürworten.

Die Bahnen Bukama - Leopoldville und Kabalo- Lusambo.

Die Eisenbahngesellschaft ,,du Bas Congo au Katanga hatte sich durch Vertrag von 1906 dem Kongostaat gegenüber verpflichtet, für dessen Rechnung eine Eisenbahn zu erkunden, zu bauen und zu betreiben, die den Katangabezirk mit dem unteren Kongo, etwa bei N'Dolo unweit Leopoldville verbinden sollte. Mittels Abkommens vom 5. November 1906 beauftragte der Staat die Gesellschaft, die finan­zielle Beteiligung des Staates an der Katangabahn durchzuführen. Zu diesem Zwecke wurde ein Baufonds gegründet, der aus 150 Mill. Fr. einer Anleihe des Kongostaats und aus dem Kapital der Gesellschaft in Höhe von 2 Mill. Fr. bestand. Zur Durchführung ihrer Aufgaben bildeten die beiden Eisenbahn-Gesellschaften einenGemischten Aus­schuß; daneben entstand Ende 1906 die Gesellschaft Union Miniere von Oberkatanga (du Haut Katanga) zur Ausbeutung der im Katanga­bezirk inzwischen entdeckten reichen Kupfer- und Zinn-Vorkommen.

Noch vor Gründung dieser Gesellschaften hatte man zwei allgemeine Trassen ins Auge gefaßt: die eine sollte von der Bahn Matadi-Leopold