i>ii> Belgische Kongo-Kolonie. 231
Die Belgische Kongo-Kolonie.
Das Gebiet der heutigen Belgischen Kongo-Kolonie umfaßt 2365000 qkm, d. h. etwa 4.4mal soviel als das Deutsche Reich, hat aber nur 10 Millionen Einwohner; die Kolonie war früher als ..Kongofreistaat“ ein selbständiges Staatswesen mit dem König von Belgien an der Spitze. Der ..Kongostaat“ war nach der Berliner Konferenz im Mai 1885 ausgerufen worden. Seit seiner Einverleibung mit Belgien, die gegen den Wunsch des Königs Leopold II. im Jahre 1908 zustande kam. ist die Kongokolonie in den Besitz und die Verwaltung tles belgischen Staates übergegangen. Das gewaltige Kolonialreich übertrifft an Größe den Flächeninhalt des belgischen Mutterlandes etwa um das Aclu/igfachc.
Sein Gebiet ist eins der fruchtbarsten unter den afrikanischen Kolonialländern und vor allem durch ein ausgedehntes Netz zum großen Teil schiffbarer Ströme ausgezeichnet. Der Kongo und seine Nebenflüsse sind auf etwa 9700 km Länge schiffbar, davon entfallen auf den Kongo selbst etwa 2700 km. Der Kongo hat indes drei nicht schiffbare Strecken mit großen Fällen und Stromschnellen, die für den Verkehr schwere Hindernisse darstellen: nahe der Mündung im Westen zwischen Matadi und Stanleypool die Livingstonefälle; im nördlichen Teil seines hufeisenförmigen Mittellaufes die Stanleyfälle zwischen Stanleyville und I’onthierville, und im südöstlichen Überlauf, der als „Lualaba“ bezeichnet wird, die Stromschnellen zwischen Sendwc und Porte d'Enfer iHöllenlor . Erst durch Umgehung dieser drei Strom strecken mittels Eisenbahnen — im ganzen 882 km — ist der ganze Kongo für den durchgehenden Verkehr nutzbar gemacht und zu einer zusammenhängenden Verkehrsstraße dem sog. „Transcongolais“ — ausgestaltet. Die bezeichneten drei Umgehungsbahnen des Kongo sind also nur als Zwischenglieder dieser großen Wasserstraße geplant und entbehren fast gänzlich des örtlichen Zwischenverkehrs.
Während im belgischen Mutterlande die Eisenbahnen sich weitaus überwiegend in der 11and des Staates befinden, waren die ersten belgischen Kolonialbahnen im Besitz privater Erwerbsgesellschaften. Mit der Zeit beteiligte sich der Staat durch Kapitalverzinsung und durch Übernahme der Vorarbeiten, des Baues und der Betriebsführung.
Die drei Umgehungsbahnen des Kongo.
1 . Matadi- I.eopoldviIle.
Für die sog. Kataraktenbahn Matadi— Leopoldville wurde im Jahre 1887 der „Compagnie du Congo pour le commerce et l'industrie“ eine Konzession erteilt.
Nach Ausführung der Vorarbeiten wurde für den Bahnbau am 31. Juli 1889 die Gesellschaft der Kongo-Eisenbahn (Compagnie du chemin de fer du Congo) mit einem Kapital von 25 Mill. Fr. gegründet; 10 Millionen dieser Aktien übernahm der Staat, den Rest von 15 Millionen verschiedene Banken.