7. Die Bevölkerung. — Einheimischer Handel und Verkehr.
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während die Nationalwaffen allmählich außer Gebrauch kommen. Auf das Verschwinden des Wurfmessers wurde bereits hingewiesen.
5. Einheimischer Handel und Verkehr.
Von allen Kulturverhältnissen sind Handel und Verkehr vielleicht am meisten von den politischen Verhältnissen abhängig. Je kleiner und ohnmächtiger die Staaten sind, um so unbedeutender Pflegen auch Handel und Verkehr zu sein, bei großen und innerlich starken Staaten dagegen am größten. Bezüglich des einheimischen Handels kann man drei Regionen unterscheiden: 1) das Waldland, 2) die Savannen- und Steppengebiete, die von heidnischen Sudännegern bewohnt werden, und 3) die islamischen Reiche.
In dem Waldlande bildet, wie wir sahen, jede Sippe für sich eiu einheitliches Staatswesen, und wie in politischer Beziehung, so herrschten auch bezüglich des Handels und Verkehrs ursprünglich ausschließlich kleinliche Verhältnisse. Nach der Küste zu bestand ein Sperrhandel, indem die Waren von Stamm zu Stamm, d. h. von Sippe zu Sippe, verkauft wurden und schließlich die europäischen Faktoreien an der Küste erreichten. Es handelte sich früher hauptsächlich um Elfenbein. Heutzutage ist dieser Sperrhandel freilich zum größten Teil durchbrochen, und durchgehende Handelsstraßen sind geschaffen worden. Für den Verkehr zwischen den Sippen und Völkern bestehen noch heute Märkte, die oft auf neutralem Terrain, z. B. mitten im Urwald, gelegen sind, und wo an bestimmten Tagen die umwohnenden Völker zusammenkommen, um ihre Erzeugnisse auszutauschen. Es handelt sich einerseits um Lebensmittel und sonstige Rohprodukte, sodann aber auch um Erzeugnisse der Hausindustrie, die selbst bei diesen primitiven Verhältnissen an manchen Orten und von manchen Familien industriell sür den Verkauf hergestellt werden. Daneben existiert von Stamm zu Stamm ein Handel von Dauerwaren, z. B. Kleinvieh, Salz, Jndustriewaren. Auch Geld kommt vor, nämlich kleine Eisen- oder Messingstäbchen sowie Tabakblätter, die in dem Waldland Geldwert besitzen ^12, vm; gz^. Manche Stämme, wie z. B. die Duala und andere Küstenstämme Kameruns, ferner die Ekoi am Kreuzflusse sind ausschließlich Handelsvölker. Auch die Jaunde, Bane und Bule haben sich zum großen Teil diesem Erwerb zugewandt. Die Verkehrswege beschränken sich auf schmale Pfade, die den Urwald durchkreuzen. Die kleineren Flüsse werden auf kunstvollen Lianenbrücken überschritten, die größeren, die zugleich auch als Fahrstraße dienen, mit Hilfe von Kanus. Als Verkehrsmittel auf dem Lande dient ausschließlich der Mensch.
In den Savannen- und Steppengebieten sind unter den Sudännegern mehrere Sippen zu Stämmen vereinigt, die ihrerseits ein gemeinsames Staatswesen bilden. Dementsprechend weist dort auch der Handel etwas größere Verhältnisse auf, indem die verschiedenen Stämme untereinander verkehren. Wie im Waldlande, hat man auch hier gemeinsame Märkte, die von den Nachbarstämmen besucht werden und den gleichen Charakter wie im Waldlande zeigen. In größeren Städten,, wie z. B. in Bamum, findet sogar täglich ein Markt statt. Ein großer Teil der heidnischen Sudänvölker steht durch Vermittelung des Haussahandels mit den mohammedanischen Reichen in Verbindung. Die sehr unternehmenden Haussakaufleute ziehen nämlich mit kleinen Karawanen bis zu den äußersten Sudänstämmen hin, indem sie ihnen Salz und Jndustrieprodukte bringen und dafür Elfenbein, Sklaven und Kolanüsse eintauschen. Infolgedessen haben sich ausgedehnte Handelsstraßen entwickelt, und der Gesichtskreis der Heiden ist bedeutend erweitert
Das Deutsche Kolonialreich. I. 32