Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1909) Ostafrika und Kamerun / hrsg. von Hans Meyer
Entstehung
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I. Allgemeine Übersicht.

1. Geschichte öer Gntöeckung unö Eroberung Kameruns.

Bange Tage waren es, die im Juli 1884 die Herren Eduard Schmidt und Voß, Agenten der Woermannschen Faktorei, in Duala am Kamerunfluß durchlebten. Bereits ein Jahr vorher hatte der Reichskanzler mit Hamburger Kaufleuten und insbesondere mit der Handelskammer in Hamburg Verhandlungen gepflogen über die Besitzergreifung einer Reihe von Plätzen an der westafrikanischen Küste, wo sich deutsche Faktoreieu befanden. Am 19. März 1884 hatte Nachtigal, der damals Generalkonsul in Tunis war, den Auftrag erhalten, sich behufs Abschließung von Verträgen an die afrikanische Westküste zu begeben. Am 5. und 6. Juli hatte er an der Togoküste in Bagida und Lome die deutsche Flagge gehißt. Am 10. Juli lief das englische KanonenbootGoshak" im Kamerunfluß ein, und schon glaubten die Deutschen, daß alles verloren sei, doch befand sich glücklicher­weise der englische Konsul nicht an Bord. Am 11. Juli morgens fuhr das Kanonenboot wieder ab, abends aber traf Nachtigal auf derMöve" ein und schloß unverzüglich mit den Häuptlingen Deido, Bell und Akwa einen Vertrag ab. Am 14. Juli erfolgte die Flaggen- hissung, und Dr. Buchner wurde provisorisch als Gouverneur eingesetzt. Am 19. Juli kam der englische Konsul Hewett auf dem KanonenbootFlirt" an und erhob gegen die deutsche Besitznahme Protest. Als Antwort darauf geschah die Flaggenhissung in Bimbia, Malimba und Klein-Batanga vom 21.-23. Juli.

Somit hatte das Deutsche Reich am Meerbusen von Guinea festen Fuß gefaßt. Aber zunächst galt es noch, die Besitzverhältnisse definitiv zu regeln und den englischen Jntrigen und Hetzereien zu begegnen. Jene führten im Dezember 1884 zu Aufständen, die aber durch das Geschwader des Admirals Knorr schnell unterdrückt wurden. Die Engländer erhoben Anspruch auf den Ort Victoria und die Rio del Rey-Küste. Am 7. Mai 1885 wurde jedoch ein Vertrag abgeschlossen, demzufolge sie ihre Ansprüche, aufgaben und Deutschland seinerseits auf Forkados an der Nigermündung und St. Lucia in Südafrika verzichtete. Auch die Süd­küste bis zum Kampofluß wurde deutsch, indem die Franzosen in einem Vertrage von 1885 Groß-Batanga und die Insel westlich des Kwakwa-Krieks gegen die deutschen Besitzungen in Konakry eintauschten. Gleichzeitig wurde die Grenze zwischen Togo und Dahome reguliert. Damit waren endgültige Besitzverhältnisse geschaffen, und die weitere Entwickelung der Kolonie konnte in Ruhe vor sich geheu. Zum ersten Gouverneur wurde im Juli 1885 Freiherr von Soden ernannt.

Betrachten wir zunächst die einzelnen Verhältnisse, wie sie zur Zeit der deutschen Besitzergreifung in Kamerun bestanden haben.

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