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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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nement nicht der geringste "Wunsch vorlag. Dem Gouvernement konnte es genügen, wenn die dem Konsul der Vertragsmächte in China eingeräumten Befugnisse auf seine Behörden im Schutz­gebiete übertragen wurden; es mußte ihm selbst daran liegen, die vertraglich vorgesehene diplomatische Intervention nicht einseitig auszuschalten und Bestimmungen zu treffen, die eine Umwälzung internationaler Abmachungen herbeizuführen geeignet waren.

D. Abschluß und Inhalt der Vereinbarungen.

Nachdem der Abänderung der Zolleinrichtung im Mai 1905 allgemein zugestimmt war, wurde der zuständige Kommissar des Kiautschougebietes mit der Ausarbeitung der nötigen Entwürfe betraut. Diese wurden nach Besprechung mit Zoll- und Postbe­hörden im Gouvernementsrate unter Hinzuziehung kaufmännischer Interessenten beraten und mit geringen redaktionellen Änderungen angenommen.

1. Abschluß der Verhandlungen.

Im Juli wurden die Entwürfe der Gesandtschaft eingereicht; zu gleicher Zeit wurde der Generalverwaltung des Zollwesens Mitteilung über die beabsichtigte Änderung seitens des Tsingtauer Zollamts gemacht. Ende September 1905 wurden unter Teilnahme des Kommissars des Gouvernements die Verhandlungen in Peking begonnen; die in Tsingtau ausgearbeiteten Entwürfe wurden mit einigen stilistischen Verbesserungen am 5. Oktober anerkannt. Am 1. Dezember 1905 wurde der englische Text der Abänderung der Übereinkunft über die Errichtung eines Seezollamtes vom Kaiserlichen Gesandten und dem chinesischen Auswärtigen Amte unterzeichnet und am 2. Dezember die Verordnung, be­treffend das Verzollungsverfahren im Schutzgebiete von Kiautschou, im Amtsblatte veröffentlicht.

Einige Schwierigkeiten verursachte bei den Verhandlungen in Peking die Festsetzung der jährlich vom Zollamte an das Gouvernement abzuführenden Pauschalsumme. Umfangreiche Denkschriften wurden hierüber ausgetauscht, die die Grundsätze für die Berechnung entwickelten und bei dem Mangel an sicheren statistischen Angaben über den Verbrauch von Einfuhrwaren im Schutzgebiete zu gewissen Wahrscheinlichkeitsschlüssen zu ge-