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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Tschifu im Durchgangsverkehr nach Tsingtau, und statt des ver­tragsmäßigen Zolls von drei Taels auf 1 Pikul wilder Kokons wurde einem japanischen Antrage entsprechend eine Rate ver­einbart, die auf der Grundlage von 5 % dem wirklichen Werte näher kam. Alle diese Verhandlungen liefen im Grunde darauf hinaus, Tsingtau mehr und mehr die Vorrechte eines Vertrags­hafens zu verschaffen und es aus seiner durch den Auslands­charakter bedingten Sonderstellung in bezug auf den Handels­umsatz herauszureißen.

Es war nur eine Frage der Zeit, daß die Schranken, die dem ungehinderten Warenverkehr aus der uneingeschränkten Freihafen­stellung erwuchsen, niedergelegt wurden und sich die in der Pekinger Übereinkunft angebahnte Zollverbindung mit China unter Wahrung aller Rechte des Schutzgebietes völlig verwirklichte. Immerhin hat es jahrelanger, geduldiger, von Aufregungen und Mißhelligkeiten vielfach getrübter Zusammenarbeit zwischen Gouvernement und Bürgerschaft bedurft, bis diese Ideen Gemeingut sämtlicher be­teiligten Kreise wurden. Es war eine lange, an Wechselfällen reiche Vorgeschichte, die durch die Abänderung der Übereinkunft über die Errichtung eines Seezollamtes in Tsingtau am 1. Dezem­ber 1905 ihren Abschluß fand.

III. Zusatzübereinkunft vom 1. Dezember 1905.

A. Vorschläge zur Abänderung des bestehenden Systems.

Schon am 9. Juni 1900 hatte das Gouvernement auf die Not­wendigkeit hingewiesen, zugleich mit dem Ausbau des Hafens der Frage einer Beschränkung des Freigebiets näher zu treten.Der Bau des Hafens und die Verlegung der Eisenbahn­stationen in die Nähe desselben wird auch für die Zollbehandlung neue Wege weisen. Die jetzigen Ankerplätze in der Bucht und die vielen kleinen Hafenplätze werden eingehen. Das geschäft­liche Leben außerhalb der eigentlichen Geschäftsstadt wird ersterben. Die Zollfilialen werden eingezogen, und dann wird die Frage entstehen, ob es sich nicht empfehlen wird, die Grenzen des Frei­gebiets zu beschränken". Es wurde weiter gesagt, daß dieser Gedanke von Kaufleuten ausgehe,die sich lieber vor die Not­wendigkeit gestellt sehen, einen ganzen Stapel zur Versendung nach dem Inneren auf einmal zu verzollen als darauf Bedacht nehmen zu müssen, daß unter Umständen ein Teil des Stapels