4. Kontrolle des Zollamts.
Natürlich setzte die Durchführung dieser Grundsätze voraus, daß dem Zollamte die Mittel zu einer Kontrolle geboten wurden. Der Fabrikant, der von Vergünstigungen Gebrauch machen wollte, war zu verpflichten, dem Zollamte jede zur Vermeidung von Zollhinterziehungen als erforderlich erachtete Auskunft zu erteilen; im übrigen lief die Sache praktisch darauf hinaus, daß an Stelle des Wertzolles spezifische Zölle, die den eigenartigen Verhältnissen gerecht wurden, für die in ihrer Zahl doch sehr beschränkten Fabrikationsartikel des Schutzgebietes traten.
Der Hauptvorzug dieser Regelung, wichtiger denn jede Ablösung durch eine Pauschalsumme und in ihrer Wirkung auf die Entwicklung des Gebietes von den weittragendsten Folgen, war der, daß Rohprodukte des Hinterlandes im Schutzgebiete verarbeitet werden und zollfrei wieder in das Hinterland zurückkehren konnten. Durch die beabsichtigte Zollunion mit China bildete der außerhalb des Freibezirks liegende Teil des Schutzgebietes in Wirklichkeit eine Einheit mit China; folgerichtig mußte der Warenverkehr zwischen diesen Teilen des Schutzgebietes und dem Hinterlande ebenso unbeschränkt und ungehemmt wie in China selbst bleiben, ja, falls China Fabrikabgaben oder ähnliche im Schutzgebiete wegfallende Auflagen erhob, mußte die Ware des Schutzgebietes in China den Vorzug dieser Befreiung vor China genießen.
Freilich verhehlte das Gouvernement sich nicht, daß China dieser Forderung vielleicht Widerspruch entgegensetzen würde; andererseits war es jedoch davon durchdrungen, daß die Begründung für die Verschiedenheit der Behandlung von Fabrikaten des Schutzgebietes gegenüber denen des Auslandes in der einzigartigen Stellung des Schutzgebietes zu China gegeben sei, ferner, daß der politische und wirtschaftliche Gewinn Chinas aus der Zollunion gegenüber den Schwierigkeiten und Verlusten, die dem. chinesischen Reiche aus der Zollstellung anderer ausländischen. Kolonien an seinen Küsten erwuchsen, jedes Entgegenkommen. Chinas in dieser Frage rechtfertigte, und schließlich war eine andere, logisch und praktisch den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragende Lösung der Frage kaum zu finden.
Schrameier, Aus Kiautschous Verwaltung. 15