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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Küste gewährt war; die Anlage von Konkurrenzplätzen dicht vor seinen Toren war durch, nichts gerechtfertigt und entsprach im Grunde nicht dem Geiste der Ab­machungen über die Abtretung der Kiautschoubucht.

Es bedurfte ernster Vorstellungen, um die Absicht der Errich­tung von Zollstationen im Innern rückgängig zu machen. Obwohl der Gedanke seitens der chinesischen Regierung praktisch fallen gelassen, wenigstens für den Augenblick zurückgestellt wurde, erschien es doch bei der Wichtigkeit der Frage erforderlich, die Erklärung urkundenmäßig zu machen. Die Verhandlungen über die Zollangelegenheiten boten dazu eine Handhabe.

3. Verzollung von Fabrikaten.

Von weitaus der größten Bedeutung für die Entwicklung des Schutzgebietes war die bei der Revision der Zollübereinkunft nicht zu umgehende Regelung der Verzollung von Fabrikaten. In Artikel 6 der Pekinger Übereinkunft von 1899 war die Fest­setzung des Zolls, der auf Waren zu zahlen sein wird, die in dem deutschen Gebiete aus Materialien hergestellt werden sollten, welche dorthin aus dem Inneren Chinas gebracht worden sind, ausdrücklich späterer Vereinbarung vorbehalten. Ein praktischer Fall im Ja­nuar 1902, nämlich die Verzollung der Häute von Rindern, die aus dem Inneren ins Schutzgebiet eingeführt waren und dort ge­schlachtet wurden, bei ihrer Ausfuhr nach Europa, hatte Veran­lassung geboten, die Frage generell zu prüfen.

Die Erwägungen führten zu dem Schluß, daß bei der Ausfuhr unterschieden werden müsse zwischen Rohartikeln (Ochsenhaut), Halbfabrikaten, die ohne weitere Arbeit in diesem Zustande nicht verwendbar sind (es kamen in Betracht: Leder, gereinigte und sortierte Borsten, von den Kokons abgehaspelte Seide), und Ganzfabrikaten (Stiefel, Seidenstoffe, Bürsten usw.). Die Roh­stoffe sind selbstverständlich, falls sie aus dem Innern stammen und von Tsingtau aus zur Ausfuhr gelangen, China gegenüber dem Vertragstarif unterworfen. Bei den Halb- und Ganzfabrikaten erhöht sich der Wert der Rohstoffe um den Betrag, der durch die im Schutzgebiete aufgewendete Arbeit repräsentiert wird. Einen Zoll auf die im Schutzgebiete geleistete Arbeit war China nicht berechtigt zu erheben. Im Falle der Verarbeitung des Rohmaterials