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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Hauptverhandlungen erwiesen sich die Ansprüche des Zollamtes auch in Nebendingen als zu weit gehend und deshalb unerfüllbar.

B. Übertragung der Zollbefugnisse für Binnengewässer

auf Kiautschou. Ein großer Schritt nach dem Ziele hin, Tsingtau alle Vor­rechte eines Vertragshafens zu sichern, wurde durch Einbe­ziehung des Kiautsch ouhaf ens in die der Binnen­schiffahrt zugänglichen Plätze getan.

1. Einfuhr von Seidenkokons aus der Mandschurei. Die Deutsch-Chinesische Seidenindustriegesellschaft hatte sich Ende 1902 an das Zollamt in Tsingtau mit der Anfrage gewandt, ob ein Transport von Seidenkokons von der Yalumündung in der Mandschurei nach Tsingtau, sei es mit oder ohne Anlaufen von Tschifu, unter den Kegeln der Binnenschiffahrt durchführbar sei, und darauf vom Zollamte den Bescheid erhalten, daß zur Binnen­schiffahrt zugelassene Fahrzeuge weder fremde Gewässer, d. h. das Zollausland Tsingtau, anlaufen noch von dort aus chinesische Häfen besuchen dürften. Aus diesem Grunde gäbe das Zollamt von Kiautschou keine Berechtigungsscheine an Fahrzeuge aus. Unzweifelhaft deckte sich der in dieser Erklärung vertretene Standpunkt nicht mit dem Sinne der Zollvereinbarung vom 17. April 1899. Da nach dieser dem in Tsingtau zugelassenen chinesischen Seezollamte einerseits die Abfertigung der Erzeug­nisse aus dem chinesischen Hinterlande und andererseits über die Befugnisse anderer Seezollämter hinausgehend die Zoll­behandlung des Dschunkenverkehrs übertragen war, so lag kein Grund vor, warum es nicht auch die Registrierung von Fahr­zeugen unter den B i n n e n gewässerregeln hätte übernehmen sollen.

Die in den Seidenetablissements Tschifus gebrauchten Ko­kons gelangten früher vielfach auf Dschunken von der Yalu­mündung nach dem Bestimmungsplatze. Abgesehen von der Schwierigkeit, die Verladung gehörig zu beaufsichtigen, und von der Langsamkeit des Transportes sprach gegen diese Beförderung vor allem die Unmöglichkeit, die wertvolle Ladung zu versichern. Notwendig war demnach zum Transport von Kokons für die neu­gegründete Seidenfabrik eine Dampferverbindung zwischen