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Hauptverhandlungen erwiesen sich die Ansprüche des Zollamtes auch in Nebendingen als zu weit gehend und deshalb unerfüllbar.
B. Übertragung der Zollbefugnisse für Binnengewässer
auf Kiautschou. Ein großer Schritt nach dem Ziele hin, Tsingtau alle Vorrechte eines Vertragshafens zu sichern, wurde durch Einbeziehung des Kiautsch ouhaf ens in die der Binnenschiffahrt zugänglichen Plätze getan.
1. Einfuhr von Seidenkokons aus der Mandschurei. Die Deutsch-Chinesische Seidenindustriegesellschaft hatte sich Ende 1902 an das Zollamt in Tsingtau mit der Anfrage gewandt, ob ein Transport von Seidenkokons von der Yalumündung in der Mandschurei nach Tsingtau, sei es mit oder ohne Anlaufen von Tschifu, unter den Kegeln der Binnenschiffahrt durchführbar sei, und darauf vom Zollamte den Bescheid erhalten, daß zur Binnenschiffahrt zugelassene Fahrzeuge weder fremde Gewässer, d. h. das Zollausland Tsingtau, anlaufen noch von dort aus chinesische Häfen besuchen dürften. Aus diesem Grunde gäbe das Zollamt von Kiautschou keine Berechtigungsscheine an Fahrzeuge aus. Unzweifelhaft deckte sich der in dieser Erklärung vertretene Standpunkt nicht mit dem Sinne der Zollvereinbarung vom 17. April 1899. Da nach dieser dem in Tsingtau zugelassenen chinesischen Seezollamte einerseits die Abfertigung der Erzeugnisse aus dem chinesischen Hinterlande und andererseits — über die Befugnisse anderer Seezollämter hinausgehend — die Zollbehandlung des Dschunkenverkehrs übertragen war, so lag kein Grund vor, warum es nicht auch die Registrierung von Fahrzeugen unter den B i n n e n gewässerregeln hätte übernehmen sollen.
Die in den Seidenetablissements Tschifus gebrauchten Kokons gelangten früher vielfach auf Dschunken von der Yalumündung nach dem Bestimmungsplatze. Abgesehen von der Schwierigkeit, die Verladung gehörig zu beaufsichtigen, und von der Langsamkeit des Transportes sprach gegen diese Beförderung vor allem die Unmöglichkeit, die wertvolle Ladung zu versichern. Notwendig war demnach zum Transport von Kokons für die neugegründete Seidenfabrik eine Dampferverbindung zwischen