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die direkt aus China eingeführt werden, müssen zum autonomen Zollsätze verzollt werden, während sie, wenn sie vorher in einem meistbegünstigten Lande veredelt werden, zum vertragsmäßigen Zollsatz nach Deutschland gelangen. Die Klagen der Exporteure in China gingen zeitweise dahin, daß hinsichtlich Strohborten der Differentialzoll für Vertrags- und Nicht-Vertragsländer von 10 und 18 Mk. nur England zugute komme, das Strohborten bleiche und so veredelt zu 10 Mk. nach Deutschland einführe, während direkter deutscher Import aus China 18 Mk. zahle. Ein ähnlicher Unterschied bestand für chinesische Pongees. Auf Betreiben der Krefelder Handelskammer war durch Beschluß des Bundesrats die Zolldifferenz für diesen Artikel in Prankreich (Lyon) und Deutschland (Krefeld) ausgeglichen. Jede Veredelung im Schutzgebiete unterwirft die betreffenden Waren bei der Einfuhr in Deutschland dem Vertragszoll.
Weitere Vorteile für Waren aus dem Schutzgebiete bei der Einfuhr in Deutschland zu verlangen, läßt sich kaum als wirtschaftlich zweckmäßig bezeichnen. Die AufnahmeKiautschous in das deutsche Zollgebiet ist schon deshalb bis auf weiteres ausgeschlossen, weil sie die Übernahme der sämtlichen deutschen Einfuhrzölle auf das Schutzgebiet bedingen und dieses dadurch anderen Plätzen der Küste gegenüber konkurrenzunfähig machen würde; die weitere Möglichkeit der Pestsetzung eines besonderen Vorzugstarifs für einzelne vom Schutzgebiete nach Deutschland eingeführte Warengattungen wird sich ohne Schädigung anderer deutscher Interessen kaum durchführen lassen.
II. Zollregulative für den Eisenbahnverkehr und die Binnengewässer-Schiffahrt.
Die Grundlage des Zollverkehrs im Schutzgebiete mit China war durch die Pekinger Übereinkunft vom 17. April 1899 gegeben. Sie hat sich bewährt und ist unverändert geblieben all die langen Jahre hindurch. Mit dem Wachsen der Interessen haben die einzelnen Abmachungen eine Anpassung an neue Zustände erfahren und sich elastisch und weit genug erwiesen, den gesamten Handelsverkehr in seinen verschiedenen Verzweigungen zu umfassen. Koloniales Leben heißt organische Entwicklung; es gibt nichts Fertiges, da die Entwicklung niemals abschließt; sie erfordert ein stetiges Weiterarbeiten und Eingehen auf die täg-
Schrameier, Aus Kiautschous Verwaltung. 13