Blick auf Tsingtau von Westen aus.
Das deutsche Kiautschougebiet.
as deutsche Pachtgebiet Kiautschou in China unterscheidet sich nach mehreren Seiten hin von den bisher besprochenen Kolonien in Afrika und der Südsee. Es ist keine eigentliche Kolonie, und äußerlich drückt sich dies schon dadurch aus, daß Kiautschou nicht dem Reichskolonialamt unterstellt ist, sondern der Neichsmarine- verwaltung. Der Gouverneur von Kiautschou ist ein höherer Marineoffizier. Die Denkschrift an den Reichstag betreffend die Entwicklung des Kiautschougebietes 1907/08 drückt dies folgendermaßen aus: „Das Kiautschougebiet stellt, im Gegensatz zu den übrigen deutschen Kolonien, den reinen Typus einer Äandelskolonie dar, d. h. eines räumlich eng begrenzten Gebietes, dessen wirtschaftliche Äauptfunktion in der Vermittelung des Güteraustausches zwischen zwei großen Wirtschaftsgebieten liegt."
Was hier in Kiautschou seit 1899 geschaffen ist, kann als mustergültig bezeichnet werden und stellt allen beteiligten Stellen ein rühmliches Zeugnis weiten Blickes, rastlosen Fleißes und kluger Anpassung an fremde Verhältnisse aus. Es ist das Muster eines Äandelsstützvunktes in seiner Einrichtung und Verwaltung geworden, der den nmstergültigen Gründungen der Engländer in Hongkong oder Singapur würdig zur Seite tritt.