Zettel geschrieben stand; es lautete! „Sollte Ihnen das Opus in dem Sinne, wie ich damals in Göschenen gesagt, nicht eben unwerth erscheinen, so mögen Sie es also vom Stapel lassen, wenn ich todt bin. Dann müssen Sie aber eine Bemerkung beifügen. Ich habe in dem Hymnus des Barden ein Gedicht von einem lebenden Dichter auf eine Weise verwendet, die unverantwortlich ist, wenn ihm nicht eine Genugthuung gegeben wird, falls der Spaß gedruckt erscheint. Ich habe seine Strophen erweitert, da verändert, dort unverändert gelassen. So verlangte es mein Zusammenhang. Es lieber durch ein anderes ersetzen? Das konnte ich nicht über mich bringen, weil ich einen gleich guten Grund für den gegebenen Zweck zu legen mich unfähig fühlte. Aber auf mein heilig Ehrenwort, es soll kein Diebstahl sein und ebensowenig eine wohlweise Verbesserung. Wer die Gedichte des Mannes kennt, der weiß, welches ich meine; wer sie nicht kennt, den geht diese Bemerkung eben einfach nichts an. Noch eine andere Unthat habe ich begangen: demselben Poeten ist das Kahnlied zugeschrieben, das Alpin singt dort, wo über die Beschickung der Barden berathen wird. Taugt es nichts, so habe ich sehr gefrevelt. Es soll für beide Sünden seine Verzeihung, seine Zulassung eingeholt werden." ^)
Ist gcschchm.
Anm, d, HcuuiSg,