Teil eines Werkes 
Theil 2 (1799) reichsfreien echten
Entstehung
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Das hiesige Archiv steht erst seit 1727. un­ter der Aufsicht eines oder Unterwelten zweener pro- movirten Rechtsgelehrten, welche den Tituj der Archivarien führen. Ihnen ist ein Registrator, der zugleich Notarius Oistractionum orämarms ist, und ein beeidigter Copiist beygegeben und un­tergeordnet.

VII. Capitel.

Bremens Gerichte, Appellation, Gesetze.

F. 1»

ie verschiedenen Gerichte unsrer Kaiserlichen Freyen Reichsstadt haben von jeher bey dem Rache bestanden: obgleich auch vor Zeiten der Erzbi- schöffliche Stadtvoigt das Voigteygericht öffentlich hegte, davon unsere Statuten «) nach-

D 3 zuse-

-) S. meine Grundgesetze der Kais. Fr. Reich­stadt Bremen, x. 114» f.