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Das hiesige Archiv steht erst seit 1727. unter der Aufsicht eines oder Unterwelten zweener pro- movirten Rechtsgelehrten, welche den Tituj der Archivarien führen. Ihnen ist ein Registrator, der zugleich Notarius Oistractionum orämarms ist, und ein beeidigter Copiist beygegeben und untergeordnet.
VII. Capitel.
Bremens Gerichte, Appellation, Gesetze.
F. 1»
ie verschiedenen Gerichte unsrer Kaiserlichen Freyen Reichsstadt haben von jeher bey dem Rache bestanden: obgleich auch vor Zeiten der Erzbi- schöffliche Stadtvoigt das Voigteygericht öffentlich hegte, davon unsere Statuten «) nach-
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-) S. meine Grundgesetze der Kais. Fr. Reichstadt Bremen, x. 114» f.