Teil eines Werkes 
Theil 2 (1799) reichsfreien echten
Entstehung
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VI. Capitel.

Von der Regimentsverfassung zu Bremen.

§. i.

ein noch so kleiner Staat kann ohne eine regel­mäßige Regierungsform bestehen; sondern die Na­tur der bürgerlichen Gesellschaft, in der wir zusam­men leben, erfordert dieselbe nothwendig. Ich übergehe hier die Regierunasform unsrer Vorfah­ren, wie Bremen nur noch aus wenigen Fischer- Hütten bestand; ich will auch nichts davon erwäh­nen, wie es damit mag ausgeschen haben, wi< Rarl der Große in diese Gegenden kam, und diesen sonst zum freven Niedersachsen grdöriaer» Ort seiner Alleinherrschaft unterwarf: wul man da» von keine gewisse Nachricht hat. Obaleich nun, nach Justins und mancher anderer Schriftsteller Wy- II. Theil. A nung