Siebenter Abschnitt.
Don der Auflösung des deutschen Reichs bis zu der neuesten Zeit. 1806 —1832.
Aurch die mit dem dreyßigjährigen Kriege herbcyge- führte unheilbare Spaltüng des Reichsverbandes waren die Bande des ehrwürdigen deutschen Staatskörpcrs immer loser geworden, welche durch den am 12. Zul. 1806 in Paris errichteten Rheinbund von des Protektors verwegener Hand, dem gordischen Knoten gleich, nach tausendjähriger Dauer vollcns gelöset wurden. Zn diesen Tagen der tiefsten Erniedrigung Deutschlands, als am 6 . Aug. das Reichsoberhaupt sich von dem, durch innere Mangel mehr, als durch Gewalt von Außen aufgelöseten Staatskörper lossagte und alle Reichsstande ihrer sämmtlichen Reichspstichtcn entbunden wurden, mehrten sich die Gefahren der isolirten, von allen Bundesverhältnissen gesonderten Souveränität Bremens mit jedem Momente.
1806, am 29. Aug. wurde auf Antrag der Bürgerschaft, veranlaßt durch Ansprüche auswärtiger, in Bremen accreditirter Agenten und Konsuln, der 1656 nach dem Verrat!) des Exbürgermeisters und schwedischen Staatsraths Stativs Speckhan erlassene Raths-