Sechster Abschnitt.
Vom westfälischen Frieden bis zur Auflösung des deutschen Reichs. 1648—1806.
Au der am 14. Oct. 1648 zu Münster Unterzeichneten, den dreißigjährigen Krieg schließenden Friedenshandlung war von dem Mainzischen Directorium auch die kaiserliche freye Reichsstadt Bremen eingeladen. Die sich daselbst eingefundenen Abgeordneten der Stadt, die Rathsherren Liborius von Liene und Gerhard Koch, nebst dem Syndicus Zoh. Wachmann, wohnten zwar der Friedensunterhandlung bey, Unterzeichneten aber das Friedensinstrument absichtlich nicht, und legten die ihnen von dem Kurmainzischen Kanzler Reigensberg zur Unterschrift dargebotene Feder ungebraucht nieder, weil dem Frieden, wie oben bemerkt, der oldenburgische Zoll einverleibt und von Bremen dagegen Protestation eingelegt war.
Am 20. Zun. erhielten die Korbmacher ihre Amtsrolle.
1640, am 18. Febr. wurde des so lang erwünschten Friedens wegen, nach der am 8. Febr. geschehenen Auswechselung der Ratificationen, ein Dank- und Freudenfest in der Stadt und deren Gebiet gehalten und am Abend, nach vollendetem Gottesdienst, sind die Kanonen aus dem Walle gelöset.