Teil eines Werkes 
Theil 3 (1833) Chronik der Hansestadt Bremen
Entstehung
Seite
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Von 1493 bis 1648.

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Krieg sich genöthiget sahen, die Zollsache den Bremern anhcimzustellen, die durch ihre fortgesetzte Widersetzlich­keit sich endlich die Rcichsacht zuzogen. Am 12/22 Oct. 1652 erfolgte das kaiserliche Decret, wornach die Stadt Bremen, ihres beharrlichen, landfriedbrüchigen Unge­horsams wegen nicht nur in 260 Mark löthigen Gol­des, sondern auch in die kaiserliche und heilige Rcichs­acht verurtheilt, und wie es daselbst heißtaus dem Frieden in Unfrieden gesetzet, mithin ihr Leib, Hab und Gut dem klagenden Theil und Jedermänniglichem er­laubet wurde." Der Reichsherold Johann Karl Oel- mann, welcher von Delmenhorst kommend, in Beglei­tung zwcycr Notarien, zweyer Zeugen, eines kaiserlichen Hatschierers und eines Feldtrompeters bey der Pforte am Wartthurm erschien, um die Reichsacht in Bremen zu verkündigen, ward unter dem Vorwände, daß man ihn gegen Beleidigungen des Pöbels nicht zu schützen wisse, nicht durchgelassen, worauf er sich zu Pferde setzte, gegen alle ihm zugefügte Unbilde protestirte und das Exccutionsurtheil unter fortgesetztem Schelten und Toben der Wache laut verlas. Als er abstieg, um die Achtserklärung an den Schlagbaum anzuheften, wurde er von der Wache, welche zu feuern drohte, daran ge­hindert, worauf er, von dem Hatschierer gedeckt, die Acht 1 ) und das Executionsurtheil an zwey in der Nähe stehende Weidenbäume befestigte und beglaubigte Abschrif­ten unter das Volk austheilte. Die Stadt, welche nun die Fortsetzung ihrer Widersetzlichkeit nicht zweckmäßig

i) Die Achtserklarung findet man in Lüm'g's deutsch. Reichs- arch. k. Zen. p. II. tV. 2. p. 130. Bergt, v. Halem II.