Teil eines Werkes 
Theil 3 (1833) Chronik der Hansestadt Bremen
Entstehung
Seite
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Won 1495 bis 1648.

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isolirt stehenden Rach, mit der dictatorischen Erklärung; die Gemeine bestehe einstimmig darauf, daß den 104 Männern die verlangte Gewalt brieflich und versiegelt eingeraumt werde. Der Rath, welcher das Leben sei­ner Mitglieder und die allgemeine Sicherheit und Ruhe gefährdet sah, mußte diesem widerrechtlichen Verlangen nachgeben, und am 16. Jan. den ihm vorgelegtcn, mangelhaft verfaßten und gesetzwidrigen Aufsatz geneh­migen und mit der Stadt größerem Siegel untersiegeln. Kaum zu dem ersehnten Besitz der usurpirten Macht gelangt, wußte man dieselbe auf die gesuchteste und unerlaubteste Weise mit jedem Tage zu steigern. So verlangten sie vom Rath die Entlassung der Aeltcrleute, und für sich den Besitz des Schüttings. Wenn ihnen auch der Rath nach §. 8. der Tafel, die Unmöglichkeit der Ausführung ihres ungerechten Begehrens bewies; so wußten sie es doch zu erlangen, daß die Aclterleute desfalls am 30. Jan. aufs Rathhaus geladen wurden.

Sie erschienen mit 5 Kaufleuten und 5 Schiffern, und so bescheiden sie auch um die Beybchaltung ihrer Privilegien anhielten, so betrachteten die 104 Männer die Begleitung der Aelterleute, als eine Verbindung der Kaufmannschaft und der Schiffcrgilde mit den Aelter- leuten gegen sich, zogen die Messer, und stießen die genannten Begleiter der Aelterleute die Rathhaus-Treppe hinunter. Am 7. Febr. verlangten die 104 Männer vom Rath, daß die Aelterleute zur Beendigung dieser Angelegenheit sogleich erscheinen müßten, worauf ihnen der Rath erwiderte, daß die Aelterleute, wegen der er­fahrnen letzten Unbilde, nur unter dem Vorbehalte eines sichern Geleits, sich dazu verstehen wollten. Nachdem