Teil eines Werkes 
Theil 3 (1833) Chronik der Hansestadt Bremen
Entstehung
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Vierter Abschnitt.

genden Worten an:Wan de van Cöln hier nicht sin, so gcböret idt (der erste Platz) alle Tidt den van Bre- mcn, wente Cöln und Bremen sint unse Erzhövestcde in der düdschen Hense." Zu dieser Stufe des Anse­hens und der Bedeutenheit gelangte Bremen vornehm­lich dadurch, daß des tcutschen Volks entschiedener Sinn für Recht, gesetzmäßige Freyheit und Sitte, auch hier so frühen und festen Boden gewann und sich gegen die Umtriebe der Gesetz- und Sittenlosigkeit so männiglich zu behaupten wußte, wie in irgend einer Stadt der vaterländischen Gauen; auch die zunehmende, auf Ord­nung und Gemeinsinn gegründete Macht der durch Kunst­steiß und Thätigkeit aufblühenden Städte, dem sittlich religiösen Familienleben des fleißigen Bürgers, selbst in der Zeit der größten Verwirrung des Reichs, hier Schutz und Gedeihen gewährte.

1381 wurde durch den Domdechanten Johann von Zestersteth, ein verderblicher Krieg zwischen dem Erzbi­schof und der Stadt Bremen einer-, und dem Adel des Hochstifts Verden und des Fürstenthums Lüneburg an­dererseits herbeygeführt. Einige hoyaische Edelleute ^), von dem Domdechanten aufgereizt 2 ), überfielen mit

1) Bon diesen Edelleuten nennt die Geschichte, die von Man­

delsloh, die Klenken, die Behren, einen v. Landsberg, ei­nen Gröpling und von Weihe. '

2) Unter andern Berläumdungen, hatte er 1374 den Erzbi­schof auch beschuldiget, daß er ein Zwitter wäre, dem ca- nonischen Recht zufolge, demnach zur Verwaltung eines geistlichen Amts überhaupt, mithin also auch des bischöfli­chen unfähig sei, welches Albert durch eine dreymalige Be­sichtigung, der er sich zu Bremen, Hamburg und Stralsund