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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
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In Bremen wollte das Garten- und Friedhofsamt von dieser Gelegenheit Gebrauch machen und Juden als Erdarbeiter einsetzen 387 . Das Amt für Staats­arbeiter befürwortete den Antrag nach dem Mottoaußergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen" und erläuterte die Bedingungen, unter denen ein solcher Einsatz zulässig sein sollte 388 . Danach war vorge­sehen, die Juden wie ungelernte Arbeiter im ersten Dienstjahr mit 66 Pf. pro Stunde zu entlohnen, sie bei täglicher Kündigungsmöglichkeit durchgehend höchstens vier Wochen zu beschäftigen und siemöglichst unsichtbar", unter Aufsicht undnur in geschlossener Kolonne" arbeiten zu lassen. Alle maß­geblichen Stellen Bremens und des Gaues Weser-Ems waren einverstanden mit dieser Regelung. Als vier Monate nach der Initiative des Amtes für Staatsarbeiter auch die erbetene Zustimmung des Reichsinnenministers kam 389 , erklärte ein Vertreter des Amtes,daß Juden, die einer entsprechen­den Verwendung zugeführt werden könnten, in Bremen kaum noch vor­handen sein dürften 390 , [. . .] aber z. Zt. auch kein Bedarf mehr für die Ver­wendung von Juden [bestehe]." 31 "

Gesuche von Handwerkern um Arbeitserlaubnis

Zum beruflichen Nichtstun verurteilt und voller Sorge um die Zukunft, mußten die Juden versuchen, sich und ihren Familien alle möglichen Quellen für einen wenigstens kargen Lebensunterhalt zu erschließen. Leider gibt es in Bremen kaum Zeugnisse solcher Versuche, die ja größtenteils nur heim­lich geschehen konnten, und es ist zu vermuten, daß dabei oft recht aben­teuerliche Wege beschritten wurden. Andererseits gab es durchaus formelle Anträge auf Arbeitsgenehmigungen. Einige wenige Nachweise dafür liegen aus dem Handwerk vor.

Ein Beispiel ist der Uhrmacher Otto Kellner, der fast 18 Jahre bei einer Bremer Firma als Telefonmonteur und Mechaniker beschäftigt war, als ihm gekündigt werden mußte 392 . Er bat daraufhin um die Genehmigung, wenig­stens als Heimarbeiter ohne festes Arbeitsverhältnis für diese Firma arbei­ten zu dürfen. Fast drei Monate vergingen, bis Kellner die Erlaubnis in Händen hielt 393 . Diese positive Entscheidung war nicht selbstverständlich. Ausschlaggebend war in diesem Falle der Mangel an Fachkräften auf dem

387 Schreiben des Amtes für Staatsarbeiter vom 20.6. 1939 an den Reg. Bgm. (Qu. 9).

388 Ebd.

389 Schreiben des RMdl vom 26. 10. 1939 (ebd.).

390 Wie dies gemeint war, bleibt unklar. Wahrscheinlich bezog sich das auf die vielen Auswanderungen in den Jahren 1938 und 1939 (über 500 Personen) und die angenommene Unfähigkeit der Zurückgebliebenen zu schwerer körperlicher Arbeit. Immerhin waren dies noch etwa 600 bis 700 Personen.

391 Aktennotiz vom 3. 11. 1939 (Qu. 9).

392 Gesuch des Otto Kellner* vom 4. 8. 1939 (Qu. 87).

393 Schreiben des Polizeiamtes vom 24. 10. 1939 (ebd.).

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