sind für das Hin und Her bei den Arisierungen, genannt werden: 1. Der Fischeinzelhandel wolle für seine Kunden die besonders qualitätvolle Ware von mittelgroßen Räuchereien und Marinieranstalten beziehen. Daher müßten bestehende gut geleitete Betriebe erhalten bleiben. Dies liege auch im Interesse der Steigerung des Fischverbrauchs. 2. Die Bewerberfirma werde abgelehnt, da sie bekanntermaßen früher eng mit Littmann zusammengearbeitet habe und wahrscheinlich geheime Verbindungen mit ihm aufrechterhalten würde. 3. Der Betrieb sei in seinen Einrichtungen veraltet und müsse modernisiert werden. 4. Die Kreisbauernschaft widerspreche der Übernahme nur, weil auch sie den arischen Bewerber für unzuverlässig halte. Fazit: grundsätzliches Einverständnis, aber Ablehnung des Bewerbers.
Die Handelskammer — wieder einmal etwas sachgerechter als andere — wies die Unterstellung einer zu erwartenden jüdischen Einflußnahme zurück und verwies dabei auf die Möglichkeiten einer polizeilichen Kontrolle. Alle anderen Begründungen machte sie sich aber zueigen, bevor sie ihren Schluß zog: „Die am hiesigen Platz herrschenden Verhältnisse im Fischeinzelhandel lassen es als erwünscht erscheinen, wenn die [. . .] Firma weiter besteht." 37 * Damit ging eine offensichtlich bei der Kundschaft bestens eingeführte jüdische Firma zwar in arische Hände über, blieb aber aufgrund von Verbraucherinteressen erhalten.
e) Arbeits- und Mittellosigkeit als Folge der Ausschaltung
Eine zwangsläufige Folge der allmählichen Ausschaltung aus dem Berufsund Geschäftsleben war das Ansteigen der Arbeitslosigkeit unter den Juden. Den Initiatoren war klar, daß diese Gruppe dem Staat schon bald zur Last fallen würde und dagegen schleunigst etwas unternommen werden mußte.
Die Reaktion staatlicher Stellen
Eine Woche nach der gesetzlichen Regelung der wirtschaftlichen Ausschaltung beschränkte die „Verordnung über die öffentliche Fürsorge der Juden" 380 die staatliche Unterstützung auf Mindestleistungen auf solche Fälle, die die Möglichkeiten der jüdischen Wohlfahrtspflege überstiegen. Dem Gedanken folgend, nahmen die Mitte Januar 1939 mitgeteilten „Entscheidungen in der Judenfrage " 3Al ausdrücklich die jüdische Fürsorge von
379 Schreiben der HK vom 15. 12. 1938 an den Sen. für Wirtschaft und den Sen. für die innere Verwaltung (ebd.).
380 Vom 19. 11. 1938 (Blau, S. 55).
381 Es handelte sich um Entscheidungen, die Hitler auf Vortrag Görings traf und die bereits am 28. 12. 1938 schriftlich fixiert wurden. Sie regelten die Unterbringung der Juden, ihre Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, den Umfang des „Judenbanns", Verfahren bei Mischehen, die jüdische Fürsorge u. a. Vgl. S. 132.
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